Kontoauszüge

  • @Diabolo: ist bei uns leider Alltag. JEDER, absolut jeder, Kredit ohne weiteren Nachweis wird automatisch abgezogen und Kontoauszüge will überhaupt keiner haben; nicht mal den aktuellen Kontostand als Beleg für die Angaben beim Girokonto (aktuelles Guthaben usw). Da wird sowieso nie angekreuzt "ja, ich habe ein Girokonto"- das müsste doch eigentlich jeden Rechtspflegie hellhörig machen. Hier nicht. Oder zum aktuellen Kontostand steht auch gerne mal 00,00 €. Ich behaupte mal, es gibt kein Konto auf der Welt, das an irgendeinem Tag den Stand 00,00 € aufweist..
    und NIEMAND hat eine LV, obwohl statistisch gesehen jeder Deutsche 3 Stück abgeschlossen hat- da ICH gar keine habe, hat also irgendjemand sechs Stück..auch sonstiges Vermögen (Sparbuch, Fonds usw) hat komischerweise niemand..schon seltsam, nicht? Ich weiß gar nicht, wieso es bei Harzt Iv Freibeträge gibt, wenn doch niemand nix hat...
    neuster Fall aus dem Hause:
    Sie haben ja Vermögen auf dem Konto.
    Gehört mir nicht.
    Wieso?
    Das ist das Geld für den Pflichtteil für meinen Stiefsohn (d.h. Sohn des verstorbenen Gatten).
    Aha. Ja, warum geben Sie´s ihm dann nicht einfach, dann isses doch weg und wir kommen nicht in Erklärungsnot.
    WAS? Geben soll ich ihm das? Nö. Nix kriegt der, der undankbare Lümmel.
    ??
    aber "meine" Rechtspflegies haben wohl alle nicht keinen Internetanschluss..

  • @Diabolo: gell, du verstehst mich?



    Du meinst : echtes Geld ist besser als PKH :) ?


    PKh, PKH, who the f..is PKH?




    :wechlach::daumenrau
    PKH hat schon seine Berechtigung. Aber: würde jeder die Voraussetzungen genauer ( oder überhaupt genau ) prüfen, müßten wir uns nicht mit PKH Änderungsvorhaben rumschlagen. Ist wie in der BerH.
    Ich bin mir sicher, dann würden auch die zahlen für Klagen etc. rückläufig sein. We´nn man es selbst bezahlen müßte, würden die unberechtigten Interessen ( gegen ´berechtigte sage ich ausdrücklich nichts ) sicher nicht in jedem Fall verfolgt werden. Die Erfahrung mit dem Konto, mit den Auszügen etc habe ich auch schon gemacht. Und wás die Kredite betrifft: wieso kommt da kein Aufschrei der Anwälte mit Ungleichbehandlung der Bürger ? Dem einen muß ich schweren herzens PKH/BerH versagen, weil er "leicht drüber liegt", dem anderen soll ich es bewilligen, nur weil er 5 Handyverträge hat und mit seinem wenigen Geld völlig unsinniges macht.

    Letztlich schaden sich die RAE hier auch selbst, denn ihnen wäre das höhere Gehalt/ die höhere Vergütung auch lieber.

    Und PKH Prüfung: die erlebe ich leider in den seltensten Fällen auch seitens des Gerichts.

  • @Diabolo: gell, du verstehst mich?

    Law and order nochmal: ich verstehe auch nicht so ganz, welche Antwort Du von der RAin erwartest? Wie schon gesagt: es sind nicht unsere Angaben; ob der Mdt sie selbst (falsch) einträgt oder uns auf Frage eine unwahre Antwort gibt, ist egal. Wir prüfen das doch nicht (wie auch, besonders bei nachträglicher Anforderung von Kontoauszügen). Die RAin wird die Anfrage an den Mdten weiterleiten mit der Bitte um Rückäußerung; feddisch. Läßt einen als RA doch völlig kalt. Man ärgert sich halt still oder nicht so still über den Mdten, der einen behupsen wollte.
    Das ist doch nicht der "oops" des RAs-oder hast Du den Verdacht, dass diese Rain konkret Dinger dreht?



    Absolut zustimm ! Ist doch nicht meine Aufgabe, die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen meines Mandanten zu überprüfen - die kenn ich doch gar nicht. Mandant erhält das Merkblatt, und ab gehts, und dann die Vorschusskostennote für das PKH-Prüfungsverfahren. Ggf. weise ich den Mandanten noch darauf hin, wenn mir etwas irgendwie unschlüssig vorkommt samt ggf. rechtlicher Bedenken , wenn er aber darauf besteht, na dann soll der Richter entscheiden, ob er wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse PKH bewilligt, an fehlender Erfolgsaussicht ist's bislang jedenfalls nicht gescheitert ;). Zu bedenken ist dabei auch, dass nicht ich als RA über den PKH-ANtrag entscheide und lehne ich die Stellung des Antrags ab, mache ich mich ggf. sogar haftpflichtig - muss nicht sein. Wird der Antrag moniert, soll der Mandant halt nachbessern, pasiert aber viel zu selten, manchmal reicht es schon, wenn der Mandant nur draufschreibt, "habe Harz4 beantragt" - unglaublich.

  • @Diabolo: gell, du verstehst mich?

    Law and order nochmal: ich verstehe auch nicht so ganz, welche Antwort Du von der RAin erwartest? Wie schon gesagt: es sind nicht unsere Angaben; ob der Mdt sie selbst (falsch) einträgt oder uns auf Frage eine unwahre Antwort gibt, ist egal. Wir prüfen das doch nicht (wie auch, besonders bei nachträglicher Anforderung von Kontoauszügen). Die RAin wird die Anfrage an den Mdten weiterleiten mit der Bitte um Rückäußerung; feddisch. Läßt einen als RA doch völlig kalt. Man ärgert sich halt still oder nicht so still über den Mdten, der einen behupsen wollte.
    Das ist doch nicht der "oops" des RAs-oder hast Du den Verdacht, dass diese Rain konkret Dinger dreht?



    Absolut zustimm ! Ist doch nicht meine Aufgabe, die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen meines Mandanten zu überprüfen - die kenn ich doch gar nicht. Mandant erhält das Merkblatt, und ab gehts, und dann die Vorschusskostennote für das PKH-Prüfungsverfahren. Ggf. weise ich den Mandanten noch darauf hin, wenn mir etwas irgendwie unschlüssig vorkommt samt ggf. rechtlicher Bedenken , wenn er aber darauf besteht, na dann soll der Richter entscheiden, ob er wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse PKH bewilligt, an fehlender Erfolgsaussicht ist's bislang jedenfalls nicht gescheitert ;). Zu bedenken ist dabei auch, dass nicht ich als RA über den PKH-ANtrag entscheide und lehne ich die Stellung des Antrags ab, mache ich mich ggf. sogar haftpflichtig - muss nicht sein. Wird der Antrag moniert, soll der Mandant halt nachbessern, pasiert aber viel zu selten, manchmal reicht es schon, wenn der Mandant nur draufschreibt, "habe Harz4 beantragt" - unglaublich.




    Klar! Aber bei BerH ist es etwas anderes; da muß der RA nach § 7 BerHG prüfen.
    Und bei PKH leiden nachher alle, Bürger, Rpfleger, Richter und RA , wenn aufgrund der ausufernden Bewilligungen der Staat pleite ist.

  • Stimmt, aber eben nur bei nachträglicher Bewilligung - und das tu ich mir wirklich nicht mehr an ... bei der Aussicht auf die "reichliche Vergütung" und zusätzliche oftmals fruchtlose inhaltlicher Auseinandersetzung mit dem Rpfl. ist mir meine Zeit zu schade - mag der Hilfesuchende selbst diese Qualen auf sich nehmen, bin kein Masochist.

  • Also ich verstehe da die Sicht der Anwälte nicht:

    Klar, PKH ist weniger als die normale Vergütung, aber zumindest sicheres Geld. Wenn die PKH zurückgewiesen wird, weil ich z.B. die Gewerkschaftsbeiträge entdecke, könnt ihr sicherlich eure Vergütung nach 11 festsetzen lassen. So ein Titel an der Klo-Wand macht sicherlich was her, aber ihr habt dann doch umsonst gearbeitet ? Und wer will das schon ?

    Insofern sollte da doch ein Interesse bestehen, zumindest schlüssige Anträge einzureichen, um nicht den jojo noch zusätzlich misstrauisch zu machen.

    Aber was ich hier so sehe, ist dermassen unschlüssig, das fordert Nachfragen gradezu heraus. Klar, ist ein heißes Eisen.

  • @jojo: da hast Du irgendwie eine falsche Vorstellung. Wir sind schon ziemlich off topic, aber zumindest mal kurz aus dem Nähkästchen geplaudert: eigentlich ist es immer noch üblich und durchaus gängige Praxis, dass der Mdt seine Rechnung bezahlt (jedenfalls bei mir). Klar habe ich einige Titel auf´m Klo hängen, aber das ist nun wirklich die Ausnahme. Und die habe ich mir selber eingebrockt, hätte man auch vorher wissen oder ahnen können. Aber das sind jedenfalls keine 11er über die gesamten RA-Gebühren eines Verfahrens!
    Es ist also nicht so, dass ich auf Biegen und Brechen PKH haben MUSS, weil ich sonst "nix kiege". GAAAANZ so schlimm sind die Zeiten nun auch nicht. Außerdem mache ich es wie Schwarzkittel: erstmal Kostenvorschuss; sprich Verf.-Gebühr, vorab und dann können wir in aller Ruhe auf den PKH-Beschluss warten.

  • Gut, da bin ich ja ein bisken beruhigt. Denn mir tuts halt leid (ja, auch für Anwälte :teufel:), wenn es für geleistete Arbeit nix gibt.

    :oops: uuh. Das ist ja..ich weiß ja gar nicht, was ich sagen soll..wir tun dir dann leid? Mit solcher Sympathiebekundung hat ich jetzt gar nicht gerechnet..
    na, das ist doch mal:blumen:

    und@diabolo: auch bei BerH kann ich die Angaben NICHT prüfen. Der Mdt nennt mir auf Frage alle Fakten, ich tipp´s ein und sage ihm go oder eben nicht go. -wie soll ich PRÜFEN, ob und was er an Einkommen verschweigt (siehe oben die Dame mit drei Einkommen)? Bitte denkt bei Eurer Arbeit ab und zu daran: wir können nichts prüfen, nur anhand dessen, was uns gesagt wird, rechnen.
    Wie gesagt, hier will keiner Kontoauszüge sehen; ich häng mich damit eigentlich auch schon ein bißchen sehr weit raus, wenn ich die verlange.Im Zweifel MUSS ich den Antrag ohne Auszüge einreichen, weil es schlicht gelogen wäre zu behaupten, das das nicht ginge und das AG die Auszüge sehen will.Und die Folgen lesen wir ja hier. und dabei ist noch zu bedenken, dass hier ja nur die erwähnt werden, die (aus welchen Gründen auch immer) ihre Angaben und ihre Kontoauszüge nicht .."abgestimmt" haben. Es ist nun nicht unbedingt schlau, einen Auszug einzureichen, auf dem die verschwiegenen Zusatzeinkommen zu sehen sind...

  • Insofern sollte da doch ein Interesse bestehen, zumindest schlüssige Anträge einzureichen, um nicht den jojo noch zusätzlich misstrauisch zu machen.

    Aber was ich hier so sehe, ist dermassen unschlüssig, das fordert Nachfragen gradezu heraus.


    Ich sag´s mal ganz offen: ich reiche bei PKH alles ein, was der Mdt mir gibt, ich sortiere nichts raus, EGAL was es ist. Ich korrigiere nichts. Und wenn es mir unschlüssig erscheint (schönes Wort für versuchten Betrug!) , dann HOFFE ich, dass der Richter/Rechtspfleger das auch so sieht. Ich schreibe dem Mdten, dass ich seinen Antrag eingereicht habe, ihn aber vorsorglich darauf hin weisen möchte, dass meiner meinung nach...aus diesen Gründen..wohl keine PKH.
    Ich WARTE dann auf die Ablehnung, die ich dem Mdten mit den Worten: "schau, habe ich dir doch gesagt", überreiche.
    Und dann sind doch alle zufrieden, oder?
    Um einen Antrag schlüssig zu machen, müsste ich doch sinngemäß sagen: schau, den Auszug musst du fälschen/wegschmeißen/durch einen anderen ersetzen; du musst hier und da was ändern/wegüberweisen/abheben; du musst dir die anderen drei Gehälter bitte bar auszahlen lassen..nicht ernsthaft, oder?
    Alternativ kann ich mich mit dem Mdten auseinandersetzen. Schau, du hast ja gelogen, du verdienst ja viel mehr, als Du hier reingeschrieben hast, du hast ja doch einen Sparvertrag...peinlich, oder?

  • Nein, so extrem meine ich das auch nicht, das wäre ja Mittäter oder Anstifter oder so.

    Aber ich habe grade eben eine Akte geholt, da ist der Vordruck drin und überall nur "nein" angekreuzt, nur Miete wird vom nicht vorhandenen Einkommen gezahlt :wechlach::wechlach:

    Sowas muss irgendwie nicht sein.

    Und bisher wurde es nur als unschlüssig gesehen, ich hoffe mal, das wird sich ändern. Ich hatte da vorgestern einen Beschluss der Beschwerdekammer, da wurde auf die strafrechtliche Relevanz einer nicht angegebenen Lebensversicherung verwiesen.



  • Volle Zustimmung @ bin-ganz-frisch, ggf. weis ich noch drauf hin, dass neben den Feldern auch noch Erläuterungen stehen und was von Anlagen sowie darauf, dass ganz untern über der Unterschriftszeile steht:

    "ich versichere hiermit, dass meine Angaben vollständig und wahr sind."

    Wenn der Mandant jetzt sagt, dass passt schon , dann solls recht sein - ist natürlich manchmal nicht einfach, wenn man in der Unterhaltsklage selbst, dann andere Ausführungen machen muss ...


  • so extrem nicht, schon klar. Aber es ist für mich keine "Hilfestellung" denkbar, bei der ich mir die Pfötchen nicht schmutzig mache. Und das mache ich nicht..jedenfalls nicht mit dem Ziel, geringere Gebühren zu kassieren..Du weißt schon, 30 Mio $ und Barbados ist was anderes.;)
    Und den ohne jegliches Einkommen mit ner Menge Verbindlichkeiten habe ich ständig. Kommt da die Nachfrage vom Richter, woraus man das denn bezahlt oder ob man das überhaupt bezahlt???? Dann würde ich es wohl nicht posten.Wie man dann aber das verfügbare Einkommen berechnet, ist mir ein Rätsel; bin halt n doofer RA.
    Und "die strafrechtliche Relvanz"..blabla. Passiert eh nie was. Drohen kann ich dem Mdten damit, aber beeindrucken ist was anderes. reichst Du die Sachen an die StA?

  • Nein, ich würde mich ja auch nicht groß in die Nesseln setzen.

    Und die Akte, hinsichtlich der ich hier gepostet habe, die geht ab an die STA, schon alleine wegen des blöden Tons des Anwaltes. Ist schon mit dem GL besprochen :teufel::teufel::teufel:



  • Und genau desshalb finde ich, sind Kontoauszüge problematisch. Sowas geht ja nun absolut niemanden was an, von wegen nachgehakt.

  • Doch, da tauchte nämlich ein Lebensgefährte auf, der versehentlich vergessen wurde.

    Daher wurde nur die anteilige Miete berücksichtigt = Raten

    Insofern gings mich wohl was an.

  • Doch, da tauchte nämlich ein Lebensgefährte auf, der versehentlich vergessen wurde.

    Daher wurde nur die anteilige Miete berücksichtigt = Raten

    Insofern gings mich wohl was an.

    und weil´s so schön ist, gleich nochmal:

    "da TAUCHTE ein Lebensgefährte auf, der VERSEHENTLICH VERGESSEN wurde". Ich weiß ja nicht, wie es bei Euch ist, aber meine Lebensgefährtin, sprich Gattin, würde mich auf der Stelle TÖTEN, wenn ich sie mal vergessen würde- der einzige Grund, warum ich die oben zitierte Aussage nicht so ganz nachvollziehen kann ?

    Und WENN mir meine Privatsphäre so enorm wichtig ist, darf ich eben keine staatlichen Leistungen beanspruchen; by the way: die Ast hat bei einem Erotikversand bestellt, so what? Wie überaus aufregend...interessiert doch nun wirklich niemanden. Oder ist es so langweilig an den Gerichten?

  • Wenn der Staat Sozialleistungen schafft, obliegt es auch ihm, die Richtlinien hierfür festzulegen. Und wenn ihr Sozialleistungen beim Sozialamt wollt, habt ihr auch alles darzulegen. Für PKH ( = Sozialleistung im Bereich der Rechtspflege ) gilt nichts anderes.

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