Monierungsschreiben verschwunden

  • Ich dreh noch durch mit diesem automatisierten Verfahren!
    Mb kam und kam nicht , da habe ich mal angerufen. Ja, da wäre eine Monierung gewesen..raus Anfang Mai. habe ich nicht. Müssen Sie aber haben, ist hier raus. Habe ich nicht und was jetzt? Kann nicht nochmal ausgedruckt werden. Und nu? Weiß nicht. Kann ich die Änderung per schriftsatz mitteilen? Weiß nicht, glaub nicht, wegen Formzwang. Soll ich einen neuen Antrag einreichen? Weiß nicht, das geht auch nicht.

    Frage also (da man mir an "meinem" Mahngericht keine Antwort geben kann): Kann ich die monierte Zeile mit "einfachem" Schriftsatz korrigieren, muss ich einen neuen Antrag machen oder gebe ich dem Mdten einfach das Geld und mache die Akte zu? HILFE!

    ...ich hatte diesen Umstand in LSA auch schon, ein Schriftsatz war ausreichend und sollte es in Deinem Fall auch sein....

  • Ne immer die Rechtsanwälte hrhr ;)

    Der Nachdruck der Monierung ist durch das Rechenzentrum problemlos möglich.
    (Wissen halt nur Leutz die sich auskennen)

    Eben; KANN doch auch gar nicht anders sein; die Behauptung war doch schon völlig irrwitzig. Und dass sie keine Ahnung hat- mei, ist doch auch nicht schlimm. Kennen wir doch auch. Als wir die neue Kanzleisoftware bekamen..großer Gott.Da hatten einige Mdten sogar "neue" Gegner:wechlach:. Nein, es geht nur einfach um den Umgang miteinander; in diesem Fall und überhaupt. Der Grund für die Monierung war übrigens, dass wir mangels Platz und zum damaligen Zeitpunkt noch korrekt statt "Gebühr Nr. 2300 VV RVG" "2300 VV RVG, nicht anrechbare" geschrieben haben. ich will jetzt gar nicht hinterfragen, ob man dann wirklich eine förmliche Monierung machen muss, da ja eigentlich ziemlich offensichtlich ist, was wir da beantragen. Den schwarzen peter nehme ich freiwillig.
    "Ist hier aber raus, ist hier aber raus." Wie ein Papagei. OK, selbst WENN - ich habe den zettel jetzt eben nicht. Vielleicht bin ich schlampig oder meine Kanzlei ist ausgebrannt. Ist doch jetzt egal. Laß uns das Problem doch einfach irgendwie lösen.
    Und wenn man dann feststellt, dass der zettel eben nicht raus ist oder was weiß ich...einfach kommentarlos eine Monierung von Anfang Mai übersenden?

  • Mh, also dass die Anwaltschaft ja grundsätzlich keine richtigen Anträge stellen kann, wissen wir ja :teufel::strecker.


    jaja. So ist es. Ich sach nur: Anrechnung der Geschäftsgebühr. Im RVg steht ja: Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; nach meinem Verständnis hieß das: ziehe die GG von der VG ab. Es hieß nicht: ignoriere das bei der Kostenfestsetzung und reduziere die GG. Und genauso haben wir (ja letztlich zugunsten der Gegenseite) beantragt. Spott und Hohn, Hohn und Spott seitens Ihrer Kollegen. So geht das nicht, wo haben Sie das denn her...ja, aber da steht doch die GG AUF die VG..ja, nee, das sind ja außergerichtliche Kosten, über die kann ich ja nicht entscheiden..doch, steht doch da...
    Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Kaum zwei Jahre später hat der BGH MIR u Recht gegeben..und das reicht mir als Genugtuung.


  • ...einfach kommentarlos eine Monierung von Anfang Mai übersenden?



    Kann wie gesagt daran liegen ,dass es Druckprobleme gab und Scheckchen gar nicht mitbekommen hat, dass sie noch nicht raus ist. Im ZeMa geht man davon aus, dass das, was im Verfahrensablauf steht auch wirklich passiert ist. Kontrollieren kannman das leider nicht. Das Druckzentrum arbeitet Unabhängig vom ZeMa. Da kann es schon mal ne Verschiebung von Erstellung und Übersendung der Monierung geben. Auch leider mal drei Wochen, aber das weiß Schneckchen Rechtspflegerin vielleicht (noch) nicht.

  • Zitat

    Das Druckzentrum arbeitet Unabhängig vom ZeMa. Da kann es schon mal ne Verschiebung von Erstellung und Übersendung der Monierung geben. Auch leider mal drei Wochen,

    Das darf nicht vorkommen. Wenn das passiert gehört dem Druckzentrum mal gehörig auf die Füße getreten.

    Von der Veranlassung der Moni bis zur Versendung darf es nicht länger als 3-5 Tage dauern.


    @bin-ganz-frisch : Speziell dieses Problem haben wir umgangen, indem unsere Geschäftsstellen die MB-Anträge vorprüfen und das o.g. einfach passend machen ;)

  • Also, alles wie gehabt. Mit dem einzigen Unterschied, dass wir den Rechtspfleger zukünftig einfach früher mit Sachstandsanfragen auf die Nerven gehen. Mb raus und spätestens nach7 Tagen anrufen, ob das Maschinchen wohlauf ist oder Bauchweh hat oder ob es sonst Probleme gibt.:behaemmer Wir haben ja auch sonst nichts vor.Und die Rechtspfleger sicher auch nicht..

  • ...Mb raus und spätestens nach7 Tagen anrufen...



    Höj, Justizias Mühlen mahlen langsam ... :strecker ;)

    Wir müssen doch erstmal :lesen:. Dann denken wir uns :roll: und:telefoniemit Kollegen. Am Runden Tisch wird dann erst noch :konferenz und man stellt fest, dass man :nixweiss:. Dann kommt eine :tipptipp ZwVfg. - und dann noch:akten. Also 7 Wochen sind da schon realistischer. :D

  • @jojo: wenn ich mir den 8 Rüpel-Gesetz anschau, dann kannst Du aber auch als UdG zur Aufnahme tätig werden und Deine liebe Gesch.stelle entlasten. :)

  • [@bin-ganz-frisch : Speziell dieses Problem haben wir umgangen, indem unsere Geschäftsstellen die MB-Anträge vorprüfen und das o.g. einfach passend machen ;)[/quote]

    Habt Ihr´s gut!
    Bei uns müssen die Rechtspfleger vorprüfen...:mad:

  • [@bin-ganz-frisch : Speziell dieses Problem haben wir umgangen, indem unsere Geschäftsstellen die MB-Anträge vorprüfen und das o.g. einfach passend machen ;)



    Habt Ihr´s gut!
    Bei uns müssen die Rechtspfleger vorprüfen...:mad:[/quote]

    Wäre mir als Rechtspfleger aber manchmal lieber, wenn´s noch so wäre, dass wir vorprüfen.

  • Zwischenstand zur allgemeinen Erbauung:
    der MB ist am 04.06.2007 erlassen worden(darüber erhält man ja wenigstens noch eine Mitteilung). Na klar hat die Einziehung der Gerichtskosten nicht funktioniert, trotz Einzugsermächtigung. Is klar, nä?
    Rein vorsorglich frage ich heute telefonisch an,wie´s meinem Verfahrenso geht. Der MB ist ja am 04. erlassen worden,aber..warten Sie mal, ich habe hier keine ZU. :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:
    Fein, dann kümmer Dich mal drum; ich rufe spätestens Montag wiederan.

    Ab sofort wird jedem MB einmal die Woche nachtelefoniert; sollen die beim Mahngericht doch k...sich übergeben. SO GEHT ES NICHT.

  • Zwischenstand zur allgemeinen Erbauung:
    der MB ist am 04.06.2007 erlassen worden(darüber erhält man ja wenigstens noch eine Mitteilung). Na klar hat die Einziehung der Gerichtskosten nicht funktioniert, trotz Einzugsermächtigung. Is klar, nä?
    Rein vorsorglich frage ich heute telefonisch an,wie´s meinem Verfahrenso geht. Der MB ist ja am 04. erlassen worden,aber..warten Sie mal, ich habe hier keine ZU. :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:
    Fein, dann kümmer Dich mal drum; ich rufe spätestens Montag wiederan.

    Ab sofort wird jedem MB einmal die Woche nachtelefoniert; sollen die beim Mahngericht doch k...sich übergeben. SO GEHT ES NICHT.



    :troest: wird schon alles werden...

  • Ganz böse Zungen könnten auch sagen, es hätte gar nicht erst zur Monierung kommen müssen. :teufel: ;)



    :2weglach: :2weglach: :2weglach: (Tschuldigung, konnt's nicht mehr halten)


    Da muß ich mal eben den BGH zitieren: Ein Antragsteller kann durch Sorgfalt bei der Antragstellung Verzögerungen vermeiden, die durch berechtigte Auflagen des Rechtspflegers entstehen.

  • Ganz böse Zungen könnten auch sagen, es hätte gar nicht erst zur Monierung kommen müssen. :teufel: ;)



    :2weglach: :2weglach: :2weglach: (Tschuldigung, konnt's nicht mehr halten)


    Da muß ich mal eben den BGH zitieren: Ein Antragsteller kann durch Sorgfalt bei der Antragstellung Verzögerungen vermeiden, die durch berechtigte Auflagen des Rechtspflegers entstehen.

    Stimmt; es macht ja auch einen Riesenunterschied, ob ich "hälftige Gebühr Nr.2300 VV RVG" schreibe oder "VV RVG 2300, hälftig" . Sehe ich ein. Das KANN der Rechtspfleger natürlich nicht selbst korrigieren; da muss selbstverständlich ein Monierungsschreiben raus.

    Und was GENAU hat das jetzt damit zu tun, dass keine PZU da ist? Habe ich womoglich versäumt, eine Zustellung zu beantragen? Ich meine, man hat mir ja mitgeteilt, dass der MB erlassen worden ist..hm. Ja, da habe ich wohl etwas versäumt:confused:

  • @ bin-ganz-frisch: Du weißt ja, wie das alles gemeint ist. Kennst uns ja! :teufel:

    Ich gebe dir wirklich in allen Punkten recht, Zwischenverfügungen sind wirklich wichtig, sofern sie begündet und nachvollziehbar sind. Der Kollege/die Kollegin scheinen den Hang zur Übertreibung zu haben, was ich nicht nachvollziehen kann. Korintenkacker findet man überall.

  • Nochmal: Ihr habt fast alle doch noch nie am ZeMa gearbeitet und wißt doch gar nicht, dass diese Monierungen teilweise automatisch rausgehen, ob der RPfl. das will oder nicht oder dass in manche Abläufe nicht eingeriffen werden kann. Ist halt so. Finden die Rpfl.s da auch nicht sonderlich gut.
    Und dass die PZU noch nicht da ist kann den Grund haben, dass Zustellunternehmen sie noch nicht zurückgeschickt hat oder sie noch nicht verarbeitet ist.

  • @himmel: ich fürchte, es geht gar nicht um Korinthenk..rei. Das automatisierte Mahnverfahren ist bei uns seit rund einem halben Jahr zwingend und wir alle (!) haben noch keine Erfahrungen; geschweige denn Routine. Ich bin ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass "irgendjemand" schon noch schaut, ob die ZU auch gefunzt hat, aber das ist nicht der Fall. Oder dass jemand die Sachen bearbeitet, der VV RVg 2300 gerade noch erkennen und (meinetwegen) richtig auslegen kann. Es funktioniert aber offenbar überhaupt nicht mehr. Ich bin schin so weit, den Mdten eher das Schlichtungsverfahren zu empfehlen; das ist zumindest in vier Wochen gebacken.
    Sollte DAS der tiefere Sinn dieses automatisierten Verfahrens gewesen sein?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!