Pfändung Wehrsold - Drittschuldner?

  • Was ist eigentlich, wenn der Gläubiger nicht weiß, ob der Schuldner Berufs- oder Zeitsoldat oder Wehrpflichtiger ist? Muss er sich dann schlau machen? Ist ja entscheidend für die örtliche Zuständigkeit.

  • Wenn die Anschrift des Schuldners und das WBGA als Drittschuldner angegeben ist prüfst Du doch sicher nicht was der Schuldner ist, oder. Er könnte doch auch Zivilbediensteter der Bundeswehr sein.

  • WBGA? (kenn die Abkürzung nicht)
    In meinem Fall ist als DS die Wehrbereichsverwaltung Nord aufgeführt. Woher soll ich denn wissen, ob ich überhaupt örtlich zuständig bin? Also muss ich doch wissen in welchem Beschäftigungsverhältnis der Schuldner zur Wehrbereichsverwaltung steht.

  • WBGA ist die Abkürzung für Wehrbereichsgebührnisamt, die gibt´s aber seit über 5 Jahren nicht mehr, die sind irgendwann anfang des Jahrtausends in die Wehrbereichsverwaltungen integriert worden.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • WBGA? (kenn die Abkürzung nicht)
    In meinem Fall ist als DS die Wehrbereichsverwaltung Nord aufgeführt. Woher soll ich denn wissen, ob ich überhaupt örtlich zuständig bin? Also muss ich doch wissen in welchem Beschäftigungsverhältnis der Schuldner zur Wehrbereichsverwaltung steht.





    Die örtliche Zuständigkeit für den Erlass des Pfüb richtet sich doch nicht nach dem Sitz des Drittschuldners? :gruebel:

  • WBGA? (kenn die Abkürzung nicht)
    In meinem Fall ist als DS die Wehrbereichsverwaltung Nord aufgeführt. Woher soll ich denn wissen, ob ich überhaupt örtlich zuständig bin? Also muss ich doch wissen in welchem Beschäftigungsverhältnis der Schuldner zur Wehrbereichsverwaltung steht.





    Die örtliche Zuständigkeit für den Erlass des Pfüb richtet sich doch nicht nach dem Sitz des Drittschuldners? :gruebel:

    Nee aber danach, ob er Wehrpflichtiger oder Zeit-/Berufssoldat ist.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Eben! Und wenn ich Anhaltspunkte habe (durch die Angabe des Arbeitgebers), dann muss ich doch auch das Angestelltenverhältnis wissen.

  • Eben! Und wenn ich Anhaltspunkte habe (durch die Angabe des Arbeitgebers), dann muss ich doch auch das Angestelltenverhältnis wissen.

    Das ergibt sich doch aus dem DS.



    Die Wehrbereichsverwaltung hat doch alle möglichen Angestellten. Nicht nur Soldaten oder Beamte.
    Wenn in meinem Fall der DS die Wehrbereichsverwaltung angegeben ist, was soll ich dann daraus schließen? Das er Zeitsoldat bzw. Berufssoldat ist und das AG am WOhnsitz des Standortes zuständig ist?

  • ...und wenn er Zivilbeschäftigter ist und kein Zeitsoldat?


    Ja deswegen habe ich ja meine Probleme. WEIL ICH ES NICHT WEIß! Einfach erlassen und hoffen, dass er nur ein Zivilbschäftiger ist?! Was macht ihr denn in solchen Fällen?

  • Das sind ja die ganze Zeit meine Bedenken. Ich glaube nicht, dass der Rechtspfleger das Recht und die Pflicht hat nachzufragen und zu prüfen, in welchem Dienstverhältnis der Schuldner steht.

    Was wäre, wenn der Gläubiger das nicht wüsste??? Pfändungsantrag zurückweisen:gruebel:

  • Das sind ja die ganze Zeit meine Bedenken. Ich glaube nicht, dass der Rechtspfleger das Recht und die Pflicht hat nachzufragen und zu prüfen, in welchem Dienstverhältnis der Schuldner steht.

    Was wäre, wenn der Gläubiger das nicht wüsste??? Pfändungsantrag zurückweisen:gruebel:




    Dem schließe ich mich an.

    Daher schrieb ich auch in meinem Beitrag (#29), dass mir nicht klar ist, weshalb der Rechtspfleger wissen müsste, ob der angegebene Drittschuldner auch örtlich zuständig ist.

  • Nur wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass es aufgrund der Zeitsoldatenproblematik eine andere örtliche Zuständigkeit gibt, wäre hier etwas zu bemängeln.

    Es gibt ja noch die Möglichkeit der nachtr. Erinnerung des Schuldners, wenn ein unzuständiges Gericht entschieden hat.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich dachte, ich müsste das immer ermitteln und wenn es Unsicherheit gibt, hat die der Gläubiger zu beseitigen. Na dann werde ich den Pfänder einfach mal erlassen. Danke.

  • Also ich frage bei Wehrsold immer nach :

    Bitte geben Sie an, ob der Schuldner Grundwehrdienstleistender oder Berufssoldat / Zeitsoldat ist. Bei Berufs- oder Zeitsoldaten wäre der Standort anzugeben und die Verweisung an das sich aus dem Standort ergebende Amtsgericht (§ 9 BGB) zu beantragen.

    Bisher wussten die Gl. das auch immer...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

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