Abtretung eines rangmittleren Teilbetrags

  • Hallo!

    Ich habe ein Antrag auf Abtretung eines rangmittleren Teilbetrags einer Buchgrundschuld vorliegen. Der nachgehende wie der vorgehende Betrag sind bezeichnet. jedoch bin ich mir unsicher, wie ich diese Abtretung eintragen kann. Ich kann aus der GS doch keine drei Rechte machen? Der HRP gibt mir hier nichts her und im Forum habe ich nichts gefunden...

    Grüße!

  • Doch.
    Ich teile das Recht in
    a) rangerste ...
    b) rangmittlere ...
    c) rangletzte ..

    und dann trag ich die Abtretung vom Recht X b) ein.
    Gruß
    ufo

  • Weshalb soll man aus der Grundschuld keine drei Rechte machen können?

    Nehmen wir an, das bisherige einheitliche Recht beläuft sich auf 90.000 € und es soll ein mittelrangiger Teilbetrag von 30.000 € im Rang nach Rest 1 zu 40.000 € und im Rang vor Rest 2 zu 20.000 € abgetreten werden, wobei noch zu klären wäre, ob Rest 1 auch Rang vor Rest 2 haben soll (was ich nachfolgend aber unterstelle):

    1---90.000--III/1 (alt) zu 90.000 € geteilt in III/1 (neu), 1a und 1b.
    1---40.000--III/1 (neu) hat Rang vor III/1a und III/1b. III/1a hat Rang
    1a--30.000--vor III/1b. III/1a zu 30.000 € abgetreten mit Zinsen seit ...
    1b--20.000--an ... . Gemäß Bewilligung vom ... eingetragen am ...

    Welche rangrechtlichen Möglichkeiten es gibt und ob die von den Beteiligten gewollte Alternative in der Bewilligung auch in ausreichender Weise zum Ausdruck kommt, wurde in dem von karlchen genannten Link ausführlich erörtert.

  • Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich hatte vorhin zwar gesucht...

    In die Grundbuchangelegenheiten muss ich mich erstmal wieder einfinden.

    Aber so langsam ... :confused::D

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