Entwurf: Reform KFV + VFV

  • Die Behauptung, in der ganz überwiegenden Zahl der Verwaltungs-, Sozial- und Finanzprozesse werde nachfolgend ein Antrag gem. § 103 ZPO gestellt ist falsch.

    Zumindest in der Sozialgerichtsbarkeit sind gerichtliche Kostenfestsetzungen die Ausnahme. Selbst wenn ein Antrag gem. § 103 ZPO gestellt wird, beschränkt sich die Tätigkeit des Gerichts meist auf die Weiterleitung der Kostennote.





    Hoi Gollo- Du bist zwar noch nicht zu lange weg, aber die Steigerungsraten bei den Verfahren sind inzwischen enorm und die Erstattungsbereitschaft der Behörden nimmt ab.

    Verglichen mit der Ordentlichen möchte und kann ich nicht jammern, aber Dir ist ja der Umfang der dann anstehenden Entscheidungen auch bekannt.
    [Ich sitze heute bereits zwei Stunden vor einer Verwaltungsakte, die gelinde gesprochen eine einzige Katastrophe ist.]

  • Ok,

    dann ändere ich das.

    Zumal wir ja beide wissen, dass eure Kostenfestsetzungen vom Arbeitsaufwand ja gar nicht mit denen in der "ordentlichen" vergleichbar sind.

    Bin ich froh, dass ich nix mehr mit diesen Ver.... Rahmengebühren am Hut habe.

  • Hoi Gollo- Du bist zwar noch nicht zu lange weg, aber die Steigerungsraten bei den Verfahren sind inzwischen enorm und die Erstattungsbereitschaft der Behörden nimmt ab.

    Verglichen mit der Ordentlichen möchte und kann ich nicht jammern, aber Dir ist ja der Umfang der dann anstehenden Entscheidungen auch bekannt.
    [Ich sitze heute bereits zwei Stunden vor einer Verwaltungsakte, die gelinde gesprochen eine einzige Katastrophe ist.]

    Diese Erfahrungen machen meine im Sozialrecht tätigen Kollegen ebenfalls. Insbesondere die Kranken- und Pflegekassen sind zunehmend erst im Kostenfestsetzungsverfahren zur Zahlung zu bewegen.




  • Ja,ja - lass mal Deine Feststellungen. Die sind ja insgesamt grundsätzlich richtig.

    :daumenrau

  • In meiner Stellungnahme habe ich - wahrheitsgemäß - ausdrücklich erwähnt, dass dieser Entwurf in dem befragten Kollegenkreis bislang nicht eine einzige Zustimmung erfahren hat. Die Reaktion bei unserem AG/LG reicht von Lachanfall über verständnisloses Kopfschütteln bis hin zum Abwinken. Ist das anderwärts auch so?
    Schon deshalb muss man erfahrungsgemäß befürchten, dass gerade so eine Krücke durchgedrückt wird.

  • Werden Stellungnahmen überhaupt wahrgenommen?

    Ich denke ja, aber anders als Kritiker denken.

    Da werden sehr viele Leutz aufgefordert, was dazu zu schreiben.
    Die bemühen sich vielleicht sogar: suchen, lesen nach, blättern in irgendwelchen Kommentaren; finden tolle Fundstellen usw. und argumentieren ganz heftig.
    Diese Stellungnahmen werden gesammelt und irgendeine arme Wutz hat die Ehre das ganze Zeugs zu lesen und eine allgemeine Zusammenfassung zu fertigen.
    Was diese Person wohl lesen oder finden will? Vor allen Dingen kann man nicht irgendwo auch immer Argumente finden, die gerade dem Anliegen der Reformer zuträglich sind?


    Persönliche Anmerkung: in unserer Fachgerichtsbarkeit ist nichts bis nach unten durchgereicht worden oder wir wurden nicht zur Stellungnahme aufgefordert.
    Ob man da unglücklich sein soll?:gruebel:

  • Schon deshalb muss man erfahrungsgemäß befürchten, dass gerade so eine Krücke durchgedrückt wird.



    Weil ich keine Stellungnahme abgeben durfte. Meine Vertretung ( ich schmeiß mich weg :wechlach:) sollte die Stellungnahme abgeben. Meine Verwaltung will bloß keinen Ärger. Schade eigentlich, hätte meinen Spaß gehabt, somit =

  • Weil ich keine Stellungnahme abgeben durfte. Meine Vertretung ( ich schmeiß mich weg :wechlach:) sollte die Stellungnahme abgeben. Meine Verwaltung will bloß keinen Ärger. Schade eigentlich, hätte meinen Spaß gehabt, somit =



    So ein Verhalten der Verwaltung grenzt ja auch schon an Lächerlichkeit.

  • Man will doch keinen aufständischen Rpfl. haben, sei eine Stellungnahme auch noch so begründet. Dann doch bitte ein bißchen dummes Gelaber.
    Ich war heute beim Direktor und musste ihm das natürlich stecken. Hat nur gegrinst wie ein Honigkuchen: Ach sie haben doch eh genug um die Ohren und hatten ja Urlaub". ( klar, ein Tag)

  • Meine Stellungnahme ist heute - um einiges abgefedert - weitergeleitet worden. Der Kollege vom LG, 14 Jahre lang Weggefährte, hat in die gleiche Kerbe gehauen - nur noch heftiger... :teufel: . Da wird es auch noch einiges abzufedern geben... :wechlach:


  • Persönliche Anmerkung: in unserer Fachgerichtsbarkeit ist nichts bis nach unten durchgereicht worden oder wir wurden nicht zur Stellungnahme aufgefordert.
    Ob man da unglücklich sein soll?:gruebel:



    Das kannst du so leider nicht sagen (zumindest nich in meinem Bundesland:)). Hier hat eine Richterin gerade diese Aufgabe (stellungnahme) an mich weitergeleitet. :eek:

    Das Schöne ist: Wir habe eine Datei, in dem wir Eingang und Entscheidung im KFV genau vermerken. Aus dieser - Mitte 2005 beginnenden- Übersicht ergibt sich, dass sich außergerichtliche Einigungen und KFBs etwa in gleicher Anzahl gegenüberstehen. Eher etwas mehr außergerichtliche Einigungen. Aber wir sind da auch manchmal etwas direkter:D




  • Mir liegt inzwischen die Stellungnahme unserer vorgesetzten Dienstbehörde vor.
    Diese geht genau in die hier im Forum vertretene Richtung.

    Ich persönlich führe seit 10 Jahren eine eigene Statistik und kann genaue Zahlen über KFB und PKH liefern.

  • Der Festsetzer soll auch festlegen wer diese Kosten trägt und die Gebühren gleich mit festsetzen.



    Ist das wirklich so gemeint ? Ich finde in der Begründung keinen Verweis darauf, dass in diese Fall auf einmal der Rechtspfleger eine "Kostengrundentscheidung" trifft.

    Konkret: Ist diese Kostengrundentscheidung tatsächlich von den §§ 3 Nr.3 b), 21 RPflG abgedeckt ? :gruebel: (denn da steht nur etwas von der Übertragung der "Festsetzung")

  • Eine Kostengrundentscheidung machen wir doch im Beschwerdeverfahren auch, wenn wir der Beschwerde/Erinnerung abhelfen. :nixweiss:

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Hm. Mache ich nie, aber das wird wohl daran liegen, dass hier größtenteils Gerichtskostenfreiheit herrscht und ich Erinnerungen ebenso fast nie abhelfe :D

  • Ich habe noch immer nicht eine einzige befürwortende Stimme zu diesem Machwerk gehört. Sollte der Entwurf gleichwohl durchkommen - siehe meine Signatur!

  • Ich habe noch immer nicht eine einzige befürwortende Stimme zu diesem Machwerk gehört. Sollte der Entwurf gleichwohl durchkommen - siehe meine Signatur!



    Ich trau mich mal :D

    Die Idee, Kosten für die Durchführung des KFV in Ansatz zu bringen, finde ich grundsätzlich gar nicht so verkehrt (- über die Umsetzung sagt das natürlich nichts).

    So. Dann setzt ich mich mal hin und warte auf die Einschläge.

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