Mahnbescheid für Anfänger

  • Richtig, es entsteht für jedes Verfahren eine eigene Auslagenpauschale. Die Anrechnungsvorschriften beziehen sich ja immer auf Gebühren, nie auf Auslagen. Man kann also für Aufforderungsschreiben, Mahnverfahren, streitiges Verfahren und Berufungsverfahren je eine Auslagenpauschale verdienen, können immerhin 80 € bei rum kommen.

  • Das nächste Problem:

    Mdt. hat Einzelfirma, die aber nicht im Handelsregister steht.

    Ich habe vorgeschlagen, den Mandant als Privatperson in den MB aufzunehmen und hinter den Nachnamen in Klammern den Firmenname.

    Hatte das hier gefunden:

    Nur für Einzelfirma: Bitte geben Sie in Zeile 9, 10 bzw. 24, 25 die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung mit dem Zusatz »eingetragener Kaufmann« oder »e. K.« an. Ohne Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht muss die Eintragung als natürliche Personen (Herr, Frau) in Zeilen 3 bis 7 bzw. 18 bis 22 erfolgen, bei Bedarf mit einem auf das Gewerbe hinweisenden Zusatz hinter dem Nachnamen.

  • Stimme zu, Mdt. als Privatperson mit Firmennamen in Klammern eintragen. Damit der Gegner auch weiß, wer das ist.

    ich stimme dagegen :strecker

    wenn die Einzelfirma unter Privatperson eingetragen wird, gibts ne Monierung wegen der zinsen (falls 8 PPüB eingetragen sind) also ohne e.K. Zusatz ganz normal bei Einzelfirma Name der Firma und zusätzlich Inhaber (Name)

    Hab aber grad kein Formular vor mir wegen der Zeilen nr.


  • ich stimme dagegen :strecker
    wenn die Einzelfirma unter Privatperson eingetragen wird, gibts ne Monierung wegen der zinsen (falls 8 PPüB eingetragen sind) also ohne e.K. Zusatz ganz normal bei Einzelfirma Name der Firma und zusätzlich Inhaber (Name)

    Hab aber grad kein Formular vor mir wegen der Zeilen nr.

    :zustimm: Zeilennummern 23 - 26, Einzelfirma ankreuzen und Vor und Nachnamen Inhaber angeben, wenn nicht in Firmenbezeichnung enthalten

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Also bei uns wirds gemacht wie in # 22.
    Als natürliche Person angeben und dann hinter den Nachnamen in Klammern den Firmenzusatz.

  • Tendiere auch mehr zu #22 und Heideröschen.
    Gibt es nicht erst Recht eine Monierung wenn eine Einzelfirma, nicht im HR eingetragen, in Spalte zwei eingetragen wird?
    Oder ist das nur beim Gegner?
    Also wir hatten noch keine Monierung wegen zu hohem Zinssatz, da gingen auch 8 PPüB durch wenn Antragsteller eine Privatperson (Firmenname in Klammern) war. Keine Probleme.

  • Also dass Juristen sogar beim Ausfüllen von Formularen verschiedener Meinung sein können ;):D

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Also, als Mahngerichtler kann ich dazu sagen, dass nur in Bayern, soweit mir von den anderen Mahngerichten bekannt ist, die Eintragung in Spalte 3 mit der Ziffer 3 noch angenommen wird. Hier sollte aber ein ausdrücklicher Inhaberzusatz dabei stehen, auch wenn der Name des Inhabers bereits Bestandteil des Firmennamens ist. Hier gibt es immer verstärkter Probleme bei der Vollstreckung, weil der GVZ den Inhaber ausdrücklich namentlich benannt haben will.
    Da letztlich Einzelfirma und Privatperson ohnehin identisch ist, ist wohl die Eintragung in Spalte 1 die einfachste Variante.
    Von einer Monierung wegen überhöhter Zinsen bei 8% über Basis habe ich noch nie gehöhrt.

  • Wir haben bei nicht im Handelsregister eingetragenen Mandanten noch nie die Firmenbezeichnung in Klammern dazu geschrieben. Gab bis jetzt auch nie irgendwelche Probleme.

  • Da wir ja die MB online rausjagen, kann man unter Einzelfirma nicht nur den Namen der Firma und den Firmeninhaber eintragen, da dann die Monierung kommt:

    Fehler: Eine Einzelfirma muss den Zusatz >eingetragener Kaufmann< oder ähnliches enthalten.

  • @arcangel71: Genau das ist das von mir angesprochene "Problem", dass nur noch Bayern diese Eintragung zulässt und daher das Online-Programm anders eingestellt ist. Da hilft nur Hand-Ausfüllung oder eben doch Eintragung in Spalte 1 als natürliche Person.

  • @arcangel71: Genau das ist das von mir angesprochene "Problem", dass nur noch Bayern diese Eintragung zulässt und daher das Online-Programm anders eingestellt ist. Da hilft nur Hand-Ausfüllung oder eben doch Eintragung in Spalte 1 als natürliche Person.


    Habe das jetzt mal im online Antrag als natürliche Person versucht, dann akzeptiert er aber nicht die Klammer (()) hinter dem Nachnamen, in die ich die Firmenbezeichnung schreiben wollte. :gruebel:

  • @arcangel71: Genau das ist das von mir angesprochene "Problem", dass nur noch Bayern diese Eintragung zulässt und daher das Online-Programm anders eingestellt ist. Da hilft nur Hand-Ausfüllung oder eben doch Eintragung in Spalte 1 als natürliche Person.


    Habe das jetzt mal im online Antrag als natürliche Person versucht, dann akzeptiert er aber nicht die Klammer (()) hinter dem Nachnamen, in die ich die Firmenbezeichnung schreiben wollte. :gruebel:



    Dann nimm Gedankenstriche: Vorname Name - Firma -

  • @arcangel71: Hmm, also mit den genauen Einstellung des Programmes bin ich leider auch überfragt. :gruebel: Wir bekommen hier immer nur mal was durch die (verärgerten) Anrufe mit.
    Vielleicht mal mit / probieren.
    Andernfalls halt wirklich nur den Namen angeben. Ist ja eigentlich auch das korrekteste. Zumal ich Kollegen kenne, die es nicht gerne sehen, wenn in Spalte 1 ein Firmenzusatz angegeben ist.

  • Arcangel71, kann es sein, das der Nachname zu lang ist? Im EDA-Verfahren (hier: Diskette) sind max. 35 Zeichen in einer Zeile erlaubt. Aber bei uns gibt das Programm einen Hinweis.
    Wie das Online ist, weiß ich aber leider nicht.

  • Arcangel71, kann es sein, das der Nachname zu lang ist? Im EDA-Verfahren (hier: Diskette) sind max. 35 Zeichen in einer Zeile erlaubt. Aber bei uns gibt das Programm einen Hinweis.
    Wie das Online ist, weiß ich aber leider nicht.


    Nein, Name scheint nicht zu lang zu sein.

    Mit diesen Zeichen ( - Name -) funktioniert es. Bin mal gespannt was die Rechtspfleger am Mahngericht dazu sagen werden.

    "Herr Max Mustermann - XY Firma -, Musterstadt"

    Online könnt ihr euch das ganz einfach hier mal anschauen:

    https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantr…0&Command=start

  • Wenn es mit Gedankenstrichen geht, ist ja alles gut.
    Online ist für uns eher unpraktisch. Habe kürzlich erst 10 Mahnbescheidsanträge mit zum Teil mehr als 5 HF beantragt. Wenn ich das alles hätte einzeln eingeben müssen statt aus dem einmal angelegten Forderungskonto zu übernehmen, na dann...

    Diskette mit RA-Klein Hilfe ist schon recht gut und praktisch.

  • Noch eine Frage bzgl. "Gegenstandswert vorgerichtl. Tätigkeit".

    Wenn unsere Mahnung von Mitgliedsbeiträgen damals über 400 € ging, jetzt zum Zeitpunkt des Antrages des MB aber 2 Monate vergangen sind, darf ich dort doch trotzdem nur 400 € eintragen ? Oder !?

    Da der GW jetzt bei 500 € liegt kommt foglende "Warnung"

    Warnung: Der Gegenstandswert (Streitwert) der vorgerichtl. Tätigkeit ist geringer als die Summe der Hauptforderungen.

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