Umsatzsteuer auf Gerichtskosten

  • Wir berechnen auf die Akteneinsichtspauschale USt., die Akte darf der Mandant nicht allein anfordern. Irgendwie hat der StB gesagt, dass das wohl richtig wäre.


    Das ist auch richtig, weil in diesem Falle der Anwalt gesetzlicher Kostenschuldner ist.



    Ich denke, dass das falsch ist. Die Akteneinsicht nimmt der Anwalt ja nur im Auftrag des Mandanten vor. Und somit handelt es sich um einen sogenannten Durchlaufposten. D. h. die 12 € sind umsatzsteuerfrei!

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Wir berechnen auf die Akteneinsichtspauschale USt., die Akte darf der Mandant nicht allein anfordern. Irgendwie hat der StB gesagt, dass das wohl richtig wäre.


    Das ist auch richtig, weil in diesem Falle der Anwalt gesetzlicher Kostenschuldner ist.



    Ich denke, dass das falsch ist. Die Akteneinsicht nimmt der Anwalt ja nur im Auftrag des Mandanten vor. Und somit handelt es sich um einen sogenannten Durchlaufposten. D. h. die 12 € sind umsatzsteuerfrei!

    Nein, definitiv nicht. § 28 Abs. 2 GKG!

  • Die Akteneinsicht nimmt der Anwalt ja nur im Auftrag des Mandanten vor. Und somit handelt es sich um einen sogenannten Durchlaufposten. D. h. die 12 € sind umsatzsteuerfrei!

    ich denke, dass man in solchen Fällen differenzieren muss. Die Akten, die ein Mandant niemals nicht beantragen darf (Strafakten) muss der RA für sich bzw. seine Dienstleistung beantragen. Er ist damit alleiniger Kostenschuldner.

    Evtl. anders sehen könnte man das für Versendungskosten anderer Akten (keine Ahnung, z.B. Anwaltswechsel in Zivilsachen)

  • Evtl. anders sehen könnte man das für Versendungskosten anderer Akten (keine Ahnung, z.B. Anwaltswechsel in Zivilsachen)


    Eine entsprechende Unterscheidung in Straf- und Zivilakten sieht das GKG nicht vor, weder in § 28 Abs. 2 GKG noch in Nr. 9003 KV GKG. Der Anwalt ist hier kraft Gesetzes Kostenschuldner. M. W. ist das rechtsprechungsmäßig inzwischen auch durch (AG-Entscheidungen).

    Dies ist doch gerade so ein Fall, in dem eine Gebührenordnung den Antragsteller als Kostenschuldner ausweist (siehe Deine obige Argumentation in #60).

  • Dies ist doch gerade so ein Fall, in dem eine Gebührenordnung den Antragsteller als Kostenschuldner ausweist (siehe Deine obige Argumentation in #60).

    hab ich grad bemerkt, weil ich eine Konstellation basteln wollte, die mich selber widerlegt (aber zum Glück nicht funktioniert :teufel:)

    :einermein dann sind wir uns einig

  • Jepp. Da müssen aus den Reisekosten (Bahnfahrkarte, Taxi...) zuerst die 7 % rausgerechnet werden, auf den Nettobetrag kommen dann die 19 % drauf.


    aber ist die Bahn nicht umsatzsteuerbefreit (anders gefragt: wo hast Du die 7% her?)

  • aber ist die Bahn nicht umsatzsteuerbefreit (anders gefragt: wo hast Du die 7% her?)

    M. W. ist sie nicht umsatzsteuerbefreit; die 7 % müßten sogar auf dem jeweiligen Ticket stehen. Kann das sein, dass Du bisher abgeschmettert wurdest, weil Du auf den Bruttopreis nochmal die 19 % draufgepackt hast?

    Edit: Ich muss mich teilweise korrigieren: bis 50 km sind 7 % drauf, darüber hinaus der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • aber ist die Bahn nicht umsatzsteuerbefreit (anders gefragt: wo hast Du die 7% her?)

    M. W. ist sie nicht umsatzsteuerbefreit; die 7 % müßten sogar auf dem jeweiligen Ticket stehen. Kann das sein, dass Du bisher abgeschmettert wurdest, weil Du auf den Bruttopreis nochmal die 19 % draufgepackt hast?


    :oops:
    aber zu meiner Ehren-Rettung: es gab keine Absetzung; ich bin mit der U-st vollständig abgeschmettert worden ("auf Reisekosten gibt´s nüscht").

  • :oops:
    aber zu meiner Ehren-Rettung: es gab keine Absetzung; ich bin mit der U-st vollständig abgeschmettert worden ("auf Reisekosten gibt´s nüscht").

    :D Versuchs nächstes Mal mit rausrechnen/draufschlagen, mich hat da noch nie wer abgeschmettert.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)


  • :oops:
    aber zu meiner Ehren-Rettung: es gab keine Absetzung; ich bin mit der U-st vollständig abgeschmettert worden ("auf Reisekosten gibt´s nüscht").


    :gruebel: versteh ich (mal wieder?) nicht :confused:

    keine Absetzung, aber gleichzeitig "gibbet nich"?

    Kurzstrecken (Bus, Bahn) sind mit 7 % besteuert (§§ im UStG müsste ich suchen) und Langstrecken mit 19 %.

    Wenn du den bezahlten (brutto) Betrag aufgeführt hast bekommst du auch keine USt extra, weil eben schon incl. (ist es das?)

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