Wir berechnen auf die Akteneinsichtspauschale USt., die Akte darf der Mandant nicht allein anfordern. Irgendwie hat der StB gesagt, dass das wohl richtig wäre.
Das ist auch richtig, weil in diesem Falle der Anwalt gesetzlicher Kostenschuldner ist.
Ich denke, dass das falsch ist. Die Akteneinsicht nimmt der Anwalt ja nur im Auftrag des Mandanten vor. Und somit handelt es sich um einen sogenannten Durchlaufposten. D. h. die 12 € sind umsatzsteuerfrei!