Rentenabfindung

  • Als einseitige Erklärung bedarf es der vorherigen Genehmigung. Ohne sie ist die Erklärung nichtig. Eine spätere Genehmigung hat keine heilende Wirkung. Da genehmigt Bella etwas, was als unwirksam erkannt ist.

    Ich sehe sehr wohl einen Vertrag, besser ein vertragsähnliches Konstrukt. A beantragt die Abfindung, B geht auf diesen Antrag per Bescheid - Hoheitsakt(?) - ein. A kann bei falscher Berechnung Rechtsbehelf einlegen.

  • Als einseitige Erklärung bedarf es der vorherigen Genehmigung. Ohne sie ist die Erklärung nichtig. Eine spätere Genehmigung hat keine heilende Wirkung. Da genehmigt Bella etwas, was als unwirksam erkannt ist.



    Das ist/war ja genau mein Problem, da ich ja auch weiß, dass die nachträgliche Genehmigung bei einseitigen Willenserklärungen keine heilende Wirkung hat. Aber wenn Du und Eddie Macken eine Vertragskonstuktion annehmt, werde ich mich gern Eurer Meinung anschließen. Danke!

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