Löst Anerkenntnisurteil Einigungsgebühr aus?

  • Stelle gerade fest: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

    Die Ratenzahlungsvereinbarung wurde offenbar vor Erlass des Anerkenntnisurteils vereinbart. Daher meinen vorherigen Beitrag bitte streichen.

  • @Pinguin:

    Danke, das trifft es ziemlich genau! Es handelt sich um eine große RA-Kanzlei eines noch größeren Telefonunternehmens aus Deutschland.
    Sie wollen die 1,5 Gebühr. Mit einer 1,0 geben die sich sicher nicht zufrieden...:(

  • Sobald ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, kann nur eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV-RVG entstehen.

    Fraglich bleibt, ob bei dieser Konstellation überhaupt eine Einigungsgebühr entsteht. Wir haben ein Anerkenntnis (löst keine Einigungsgebühr aus) und eine Ratenzahlungsvereinbarung. In der Zwangsvollstreckung gilt inzwischen, dass die Einigungsgebühr zu ersetzen ist, sofern der Schuldner sich nicht ausdrücklich zu der Übernahme der Kosten verpflichtet. Ansonsten gilt § 98 ZPO.

    Ich denke nicht, dass eine eventuell entstandene Einigungsgebühr hier von der Kostengrundentscheidung abgedeckt ist. Ich würde eine Festsetzung daher ablehnen.

  • Fraglich bleibt, ob bei dieser Konstellation überhaupt eine Einigungsgebühr entsteht. Wir haben ein Anerkenntnis (löst keine Einigungsgebühr aus) und eine Ratenzahlungsvereinbarung. In der Zwangsvollstreckung gilt inzwischen, dass die Einigungsgebühr nicht zu ersetzen ist, sofern der Schuldner sich nicht ausdrücklich zu der Übernahme der Kosten verpflichtet. Ansonsten gilt § 98 ZPO.


    Das Wörtchen "nicht" ergänzt. Dann wird's vollständig - auch wenn sich das ja aus Deinem Nachsatz mit Bezug auf § 98 ZPO ergibt. ;)

    @Pinguin:
    Sie wollen die 1,5 Gebühr. Mit einer 1,0 geben die sich sicher nicht zufrieden...:(


    Eine 1,5 EG gibt es auf keinen Fall, wie Doppelte Halbtagskraft bereits richtig schrieb. Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig. Daher gibt es nur die 1,0 EG.

    Bezüglich der Frage, ob überhaupt eine EG entstanden ist, lies mal z. B. Gerold/Schmidt, 20. Aufl., Rn. 181 zu Nr. 1000: Dort hat der Beklagte den Anspruch nicht bestritten, sondern einen Ratenzahlungsvergleich mit der Klägerseite angestrebt. Der BGH hat in AnwBl. 2005, 365 = FamRZ 2005, 794 = JurBüro 2005, 309 (zu § 23 BRAGO) und später noch einmal in FamRZ 2009, 43, entschieden, daß jeglicher Vertrag, der zur Erledigung des Rechtsstreites unter Mitwirkung des RA führt, die EG entstehen läßt. Denn der Beklagte verzichtet darauf, mit prozessualen Mitteln zumindest vorübergehend einen Titel hinauszuzögern. Er hat daher in diesem Fall eine EG dem RA zugesprochen.

    Das OLG Hamm, JurBüro 2005, 588 = AGS 2005, 326, m. abl. Anm. von Madert (und auch Hansens in seiner Kommentierung) hat - allerdings noch in Unkenntnis der BGH-Entscheidung - anders entschieden und die Auffassung vertreten, daß allein die Regulierung unstreitiger Verbindlichkeiten nicht der Beilegung eines Streites diene.

    Ich denke, Du könntest aber mit dem BGH durchaus die 1,0 EG festsetzen. Hier hat der Beklagte ja sogar ein Mehr gemacht, indem er formal auch ein Anerkenntnis abgegeben hat.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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  • Ja genau, die Firma ist es. Ich hab nur die 1,0 Gebühr festgesetzt (da ja ein Verfahren anhängig ist). Es kam keine Erinnerung oder Beschwerde. Die Entstehung bzw. Erstattungsfähigkeit der Gebühr an sich ergab sich, wenn ich mich richtig erinnere, aus einer Fundstelle im Gerold/Schmidt.

    Einmal editiert, zuletzt von Pinguin (31. August 2012 um 19:16)

  • Ich hatte Sie schon mal angeschrieben , um bzgl. der Einigungsgebühr abzuklären, woraus diese denn resultieren soll.
    Aus der Akte ergab sich keine Ratenzahlungsvereinbarung.
    Jetzt habe ich eine knapp 1,5 Seitige Stellungnahme erhalten mit dem von mir zuvor geposteten Inhalt (in Kurzform:)).
    Ich werde mich wohl zu einer 1,0 durchringen. Glaube jedoch ganz sicher, dass das RM kommen wird.
    Mal schauen.
    Ich bedanke mich bei euch für eure Unterstützung und Mithilfe. Werde mir zunächst einmal ein paar eurer Fundstellen durchlesen und dann entscheiden.
    :2danke

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