Pfandverkauf

  • Antrag:
    Die dem Verpächterpfandrecht der Gläubigerin unterliegenden Sachen, die sich auf dem Grundstück der Gläubigerin befinden, nämlich Holzwochenendhaus, den Anbau an das Wochenendhaus, die angebaute Garage und die in den Gebäuden befindlichen beweglichen Sachen gegen Erlass der gesamten Forderung der Gläubigerin nebst Zinsen und Kosten der Gläubigerin zu Eigentum zu übertragen.
    § 1246 Abs. 1 und 2 BGB, 166 FGG, 3 Nr. 1b RpflG
    Wer hat einen solchen Antrag schon mal bearbeitet und worauf kommt es an?

  • Sachen gibt's ... da hast Du Dir ja einen tollen Antrag eingefangen ! Hatte ich auch noch nicht.

    Vielleicht hast Du Glück und der Eigentümer widerspricht im Rahmen der Anhörung der grundsätzlichen Berechtigung zum Pfandverkauf - dann geht es nämlich erst einmal zum Prozessgericht. ;)

    Ansonsten gibt es eine - aber auch nicht sehr ergiebige - Entscheidung des BayObLG zu dem Thema in Rpfleger 83, 393.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!