Wie ich oben schon mal erwähnte: Meine Ansicht stützt sich auf ca zwei BAG-Entscheidungen (ohne Insolvenzbezug, aber mit m.E. hinreichend klaren Worten zur Lohnabtretung), deren Fundstellen ich Euch mal bei Gelegenheit nachliefern werde, wenn ich mehr Zeit habe. Und da das BAG sowas ähnliches ist wie der BFH, nämlich das unfehlbare göttliche Orakel, das alles anderweitige Denken und Unken im jeweiligen Rechtsgebiet ehrfürchtig verstummen läßt, interessieren andere Literaturansichten bei einer vom BAG entschiedenen Frage überhaupt nicht mehr.
Das sehe ich aber anders, der BFH entscheidet in eigenem Interesse, nämlich dem, der Finanzverwaltung und da könnte ich einige Entscheidungen nennen, die das belegen (sehr zu meinem Leidwesen)