Aufgebot Verfügung außerhalb des Grundbuchs

  • Hallo an alle!

    In Aufgebotsverfahren lasse ich mir vom Antragsteller immer erklären, dass eine Abtretung oder sonstige Verfügung außerhalb des Grundbuchs nicht erfolgt ist.

    Bislang war das zwingende Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens.

    Nun meldet sich eine Bank, die mitteilt, sie könne diese Erklärung nicht abgeben, wei sie nicht wisse, ob das Grundpfandrecht mal außerhalb des GB abgetreten o.ä. wurde.

    Kann das Verfahren trotzdem durchgeführt werden?

    Danke!


  • Bislang war das zwingende Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens.



    Echt?
    Ich kenne das nur so, das der Antragsteller den Verlust glaubhaft zu machen hat. das reicht mir aus. Wenn dann noch eine e.V. abgegeben wird, noch besser.

    Aber das mit der Abtretung kenne ich so nicht.:gruebel:

  • Bin recht frisch im Geschäft und hab das so von meiner Vorgängerin übernommen. Allerdings bislang nie überprüft oder hinterfragt. Hat ja auch nicht geschadet, und solange sich keiner beschwert...

    Im Gesetz und im Zöller konnte ich leider nichts finden, spricht also viel dafür, dass es tatsächlich keine Voraussetzung ist. :)

    Danke an euch!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!