Sachverhalt:
RA legt gegen einen Beschluss von meinereiner sofortige Beschwerde ein. Dies jedoch nur per Fax.
In der Regel erhält man die jew. Schriftsätze ja doppelt.
Hier meine Frage: Macht es, formaljuristisch betrachtet, einen Unterschied, ob ich einen Schriftsatz einer Partei per Fax oder auf dem Postwege übermittelt bekomme?
Fax = Unterschied?
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probatio diabolica -
28. April 2008 um 16:16
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Nie nicht hier
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Danke:)!
Warum schicken die Damen und Herren die Schriftsätze nur immer doppelt und dreifach... hm... -
Danke:)!
Warum schicken die Damen und Herren die Schriftsätze nur immer doppelt und dreifach... hm...
Wenn das AG Kopien fertigt, müssens sie´s bezahlen -
...und weils in § 133 ZPO so steht. Deshalb haben wir uns angewöhnt, immer alles dreifach einzureichen. Da kann man doch bei so einer sofortigen Beschwerde keine Ausnahme machen :D!
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Tja, aber nur ein Fax ist kostenlos.
Die Faxdurchschriften lösen die Dokumentpauschale aus, KV 9000 GKG
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Tja, aber nur ein Fax ist kostenlos.
Die Faxdurchschriften lösen die Dokumentpauschale aus, KV 9000 GKG
Das habe ich wirklich aufgehört meinen KB zu erklären. Bei uns also weiterhin ohne Kosten, -
Ich bin z.Z. mein eigener KB
Ich habe auch schon eine Erinnerung auf dem Tisch, da die Partei € 30,00 zahlen muss
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Übrigens schicken nur Anwälte alles doppelt und dreifach, weil, wie A.U schon richtig bemerkte, die das so gelerrnt haben.
Alle anderen schicken alles nur einmal.
Aber sie zahlen dann auch anstandslos die Dokumentenpauschale. Man gönnt sich ja sonst nichts.
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