Hallo,
wiedermal eine Frage, die wir uns gerade hier stellen und diesen Fall vorher noch nie hatten
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
TH hat das Hauptverfahren abgerechnet und die Verfahrenskosten aus der Masse vollständig beglichen.
1. Jahr WVP dann abgerechnet mit Mindestvergütung - wurde aus bezahlt aus Staatskasse
2. Jahr WVP: Schuldner hat geerbt, Hälfte vom TH eingezogen, TH-Vergütung entnommen und Rest an Gläubiger verteilt
Hätte vor der Verteilung an die Gläubiger vorab die für das 1. Jahr WVP entstandene Mindestvergütung an die Staatskasse erstattet werden müssen?