Auskunft HR

  • Hallo zusammen!

    Ich benötige für die Sachbearbeitung häufiger HR-Auskünfte.
    Meist beschränkt es sich darauf, daß ich wissen will, wen ich für die Owis an den Hammelbeinen ziehen kann, wenn auf meine Anhörungen keine Stellungnahme eingeht.

    Bevor ich die Geldbuße im selbständigen Verfahren nach § 30 IV OWiG gg. das Unternehmen festsetze, muß ich wenigstens einen Versuch in der Akte haben, das vertretungsberechtigte Organ festzustellen.

    Jetzt krieg ich häufig einen HR-Auszug, indem zwar der GF genannt ist, aber die (zustellungsfähige) Anschrift fehlt.

    Ist die Privatadresse eigentlich irgendwo bei Gericht hinterlegt? Muß ich dafür extra Akteneinsicht beantragen?

    Und noch ne Frage:
    Es soll doch jetzt in einigen BL (welche?) das elektr. HR geben.
    Was genau steht denn da drinnen? Wie kann man darauf Zugriff nehmen?

    Danke im Voraus!

  • Die Privatanschrift des GF ergibt sich aus der Anmeldung, die sich in den Registerakten befinden muss. Auch sie unterliegt der Einsicht, aber das müsste extra beantragt werden.

    Zum Thema Internetauskunft guck doch mal hier: http://www.handelsregister.de Soweit ich weiß soll es zudem ab Anfang 2007 ein sog. zentrales Unternehmensregister geben, dass beim Bundesanzeiger angesiedelt ist und alle Eintragungen der einzelnen Bundesländer zusammen fasst.

  • Kann der Bußgeldbescheid nicht an den Verantwortlichen unter der Firmenanschrift gerichtet werden? Meine ich jetzt nur so, wenn vorher schon eine Anhörung verschickt wurde.

    Die Online-HR-Auskünfte enthalten auch keine zustellungsfähige Anschrift.

    Bei einer Firma, sofern eindeutig identifizierbar, kann man sich damit behelfen, die Adresse z.B. über telefonbuch.de herauszusuchen.

  • Zitat von advocatus diaboli

    Kann der Bußgeldbescheid nicht an den Verantwortlichen unter der Firmenanschrift gerichtet werden? Meine ich jetzt nur so, wenn vorher schon eine Anhörung verschickt wurde.

    Die Online-HR-Auskünfte enthalten auch keine zustellungsfähige Anschrift.

    Bei einer Firma, sofern eindeutig identifizierbar, kann man sich damit behelfen, die Adresse z.B. über telefonbuch.de herauszusuchen.



    Das ist die Notlösung. Wird aber von den Vorgesetzten nicht gern gesehen. Was ist, wenn der jetzt (also wenn ich den BB versende) gar nicht mehr GF des Unternehmens ist? Oder nicht mehr Komplementär?

    Das Ding soll ja zugehen...
    Die Firmenadresse ist dagegen ein Kinderspiel.

    Ich hab mir auch schon mal den Spaß gegönnt, in dem Unternehmen anzurufen und die Sekretärin nach der Privatanschrift zu fragen...:D

    Leider lassen sich nicht alle hinters Licht führen...

  • Die Privatanschrift von Gesellschaftern/Geschäftsführern sollte eigentlich in der Anmeldung durch den Notar (im Beglaubigungsvermerk) angegeben werden.
    Leider gibt es immer wieder Ausnahmen, in denen das schöne Wörtchen "geschäftsansässig" verwendet wird. Dann kann das Registergericht auch nicht weiter helfen. Ist aber wie gesagt, eher die Ausnahme.

    Ansonsten würde ich doch den kurzen Dienstweg benutzen und in der Registerabteilung anrufen. Ist für die Serviceeinheit vielleicht auch schneller zu erledigen, als eine schriftliche Mitteilung.

    Bei der Gewerbeanmeldung ist eben nur die Adresse des damaligen GF angegeben. Einen späteren Wechsel muss die Gesellschaft vermutlich nicht dem GA mitteilen. Da bin ich mir aber nicht sicher.

    Das elektronische Handelsregister ist ab dem 1.1.2007 Pflicht.

  • Zitat von evangeline

    Gewerbeämter gibt´s doch in jeder Stadt, oder?

    So ist es! :daumenrau In manchen Bundesländern (z.B. NRW) ist das allerdings kein eigenständiges Amt, sondern eine Abteilung des Ordnungsamtes. Aber wenn in dem Anschreiben "Gewerbeamtsanfrage" oder sowas ähnliches auftaucht, kommt das schon an.

  • Zitat von mebo82

    Ansonsten würde ich doch den kurzen Dienstweg benutzen und in der Registerabteilung anrufen. Ist für die Serviceeinheit vielleicht auch schneller zu erledigen, als eine schriftliche Mitteilung.

    Bei der Gewerbeanmeldung ist eben nur die Adresse des damaligen GF angegeben. Einen späteren Wechsel muss die Gesellschaft vermutlich nicht dem GA mitteilen. Da bin ich mir aber nicht sicher.

    Das elektronische Handelsregister ist ab dem 1.1.2007 Pflicht.



    Stimmt.
    Da die Aktenbearbeitung vollelektronisch ist (noch nicht mal Papierakte), und alles, was die Akte betrifft laut Anweisung von oben irgendwo festgehalten werden muß (am besten über ein Schriftstück, welches in der zentrale in die elektr. Akte eingescannt wird), ist die Schriftform die bessere Lösung.
    Ein simpler Aktenvermerk in der elektr. Akte ginge zwar auch. Aber so hat man ein Schr. oder HR-Auszug, das man bei einem evtl. gerichtl. Verfahren (wenn wir dem Einspruch nicht abhelfen) als Beweis heranziehen kann.
    Da sind die Abt.richter in ... sehr eigen und unser Bundesamt hält sich da ausnahmslos dran.

  • Zitat von evangeline

    Da die Aktenbearbeitung vollelektronisch ist (noch nicht mal Papierakte)...


    Wie funktioniert das denn bei euch? Läuft alles reibungslos? Wir bekommen die elektronische Aktenbearbeitung erst ungefähr ab Oktober. So richtig vorstellen kann sich das aber noch keiner von uns Rpfls.

  • Zitat von evangeline

    Ich hab mir auch schon mal den Spaß gegönnt, in dem Unternehmen anzurufen und die Sekretärin nach der Privatanschrift zu fragen...:D

    Leider lassen sich nicht alle hinters Licht führen...

    Warum so informell? Bei der Steuerfahndung ist es gängige Praxis, Mitarbeiter über alles als Zeugen zu vernehmen, was einem der Betriebsinhaber nicht sagen will/muß... :teufel:

  • Zitat von mebo82
    Zitat von evangeline

    Da die Aktenbearbeitung vollelektronisch ist (noch nicht mal Papierakte)...


    Wie funktioniert das denn bei euch? Läuft alles reibungslos? Wir bekommen die elektronische Aktenbearbeitung erst ungefähr ab Oktober. So richtig vorstellen kann sich das aber noch keiner von uns Rpfls.



    Selbstredend streikt das Programm täglich.
    Ist ja auch kein Wunder, wenn tägl. über 200 Leute drauf zugreifen und wir in Sbr. (16 Leute in der Sachbearbeitung) nur über ne Internetleitung mit dem Server verbunden sind, während die Koll. in ... direkten Zugriff drauf haben. Damit keiner an die Akten rankommt (und "sein" Bußgeldverfahren einstellt- löschen kann man´s ja nicht:cool: ), müssen wir uns über x Sicherheitsstufen mit teilweise wöchentlich wechselnden Passwörtern anmelden...
    Das dauert morgens alleine ne Viertelstunde.

    Ab und zu fällt das Programm nicht völlig aus, sondern wir (Sbr.) haben nur keinen Zugriff drauf oder die elektr. Akte läßt sich nicht öffnen.

    Du mußt Dir das so vorstellen: Du hast das letzte passwort eingegeben. Dann hast Du in der oberen Leiste 2 Buttons.
    Einer steht für deinen "Postkorb" (WVL, neue Vorgänge, Ist-Meldungen von der Kasse, Verjährungen, Bußgeldreife, Rechtskraft, kopierte Verfahren). Dumm ist nur, daß man keine eigenen Ordner anlegen kann, weill alles so unübersichtlich ist. Das Programm sortiert nämlich nicht nach Eingang, sondern nach AZ. Und das hat 20 Stellen. Bei den Verfahren von Toll Collect, die in unsere Zuständigkeit wechseln, noch 5 Stellen mehr....
    Der andere steht für die "Suchen-Maske". Dort kannst Du über KFZ-Kennzeichen, AZ, Name des Betroffenen, Firma, Tatdatum.... etc. etc. die entspr. Vorgänge suchen.

    Öffnest Du ein AZ, siehst Du erstmal ne Maske. Dort stehen der betroffene, Tattag, Kennzeichen, Status der Akte (Vorgang neu, Anhörung verschickt, Bußgeldreife u.s.w.). Und aktuelle WVL bzw. Posteingänge in einem kleinen Fenster.
    Dann sind am unteren Rand der Maske 4 Felder:

    • Betroffener
    • Tatbeschreibung
    • Verfahrensverlauf
    • elektr. Akte

    Da öffnen sich jeweils Unter-Masken, wo du z.B. die anwaltl. Vertretung eintragen kannst, oder einzelne Einträge (die später im BB auftauchen) korrigieren kannst.

    Alles, was Du in der Akte machst, wird in der elektr. Akte festgehalten.
    Es sind auch ein Haufen Textbausteine vorhanden. Manche kannst Du abändern, manche nicht.

    So, das war´s erstmal in aller Kürze...
    Hoffe, ich konnte es einigermaßen anschaulich rüberbringen.

  • Zitat von advocatus diaboli


    Warum so informell? Bei der Steuerfahndung ist es gängige Praxis, Mitarbeiter über alles als Zeugen zu vernehmen, was einem der Betriebsinhaber nicht sagen will/muß... :teufel:



    Wir haben aber nicht die Befugnisse der Steuerfahndung...:strecker
    Höchstens, wenn wir auf in Deutschland ansässigen Unternehmen unsere Betriebsprüfer hetzen...:teufel:

  • Zitat von mebo82

    Na, wenn das mal nicht aufmunternd klingt... :ironie:



    Das sind so die "Kinderkrankheiten" des Programms...;)

    Die vor allem dann wieder zum Vorschein kommen, wenn ein neues Release aufgespielt wird..:cool:

    Habe grad wieder unsere Admine, die Servicestelle in ... und den zUHD (zentraler User-Help-Desk) 2 h beschäftigt...:teufel:

    Totalausfall...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!