Normalerweise ist es so, das man mit dem FH-Abschluss gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife "miterworben" hat. Insofern ist es Wurst, ob Du vorher nur die Fachhochschulreife hattest. Du kannst also nach dem FH-Studium noch Jura studieren.
Genau !
Ich habe auch "nur" die FH-Reife aber mit bestandener RPfl.-Prüfung und der Diplomierung, hat man die allgemeine Hochschulreife erworben und kann ALLES studieren (ich hätte da nur keine Lust zu... obewohl son bißchen Medizin )