Werde dann mal ... einen MB für die Zinsen ab VB-Datum bis heute.
Hierfür sehe ich kein Rechtschutzbedürfnis, da bereits ein Titel (VB) vorliegt.
Warum nicht? Wenn die Zinsen nach drei Jahren ab Titulierung (oder letzter ZV) verjähren und der Schuldner später Einwendungen gegen die Zinsen erhebt, hat der Mandant einen Verlust.