Es handelt sich aber weiterhin um ein Randthema, was an dieser Stelle das Thema nicht wirklich weiter voranbringt.
Richtig, ich wollte trotzdem Deine Meinung dazu hören.
Wie machst Du es bei Mahnverfahrensgebühr / Verfahrensgebühr? Im Grunde der selbe Sachverhalt - allerdings ausgepaukt, daß die Pauschale vor der Anrechnung zu berechnen ist.
Vermutlich würde ich mich der Rechtsprechung beugen, wenn ich ein "Ordentlicher" wäre;), allerdings, man weiss ja nie und müsste sich erst einmal die Begründung hierfür ansehen:). Vertretbar mag beides sein, überzeugen muss mich aber nur eines;).