Aufgebot - Antragsberechtigung Alteigentümer

  • Guten Tag zusammen,

    hier wieder einmal eine - mein Lieblingsfachgebiet betreffende - Frage:

    Die Erbengemeinschaft beantragte am 10.06.2008 das Aufgebotsverfahren hinsichtlich GS Brief für III / 3.
    Bei Grundbuchsichtigung stellte ich nun fest, dass das Grundstück am 05.02.2008 aufgelassen und am 07.07.2008 für neue Eigentümer eingetragen wurde.

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Erbengemeinschaft meines Erachtens antragsberechtigt.
    Wie ist es denn jetzt mit dem weiteren Verlauf des Verfahrens? Ändert sich etwas durch den Eigentümerwechsel oder läuft alles weiter wie bisher und muss dies im Aufgebotstext erwähnt werden?
    Leider hilft der Kommentar nicht weiter und ich bin ziemlich planlos.

    Auf Hilfe hoffend
    Milka

  • Ich lasse mir dann die schriftliche Bestätigung geben, dass die Neueigentümer Vollmacht erteilen oder das Verfahren mit beantragen.
    Die Verpflichtung des Alteigentümers ergibt sich aus dem Kaufvertrag ("lastenfrei").

  • Ist denn die Erbengemeinschaft Inhaber des Rechts geworden, dann wäre das Recht mit Eigentumumschreibung "Fremdrecht" geworden.

    Warum also sollte das Aufgebotsverfahren nicht weiter betrieben werden, zumal ja "nur" der Brief aufgeboten werden soll, jedoch nicht das Recht selber.

  • Ist denn die Erbengemeinschaft Inhaber des Rechts geworden, dann wäre das Recht mit Eigentumumschreibung "Fremdrecht" geworden.

    Warum also sollte das Aufgebotsverfahren nicht weiter betrieben werden, zumal ja "nur" der Brief aufgeboten werden soll, jedoch nicht das Recht selber.



    :zustimm:

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