Berichtigung Ausschlussurteil - Veröffentlichung?

  • Hallo zusammen,

    Ausschlussurteil erging, Richter hat VÖ im BAZ verfügt, jedoch hat der Richter statt xxx DM im Urteil xxx geschrieben. Das Ganze ist schon im BAZ veröffentlicht, nun macht der Richter einen Beschluss, in welchem er seinen Schreibfehler korrigiert und möchte, dass dieser Beschluss im BAZ veröffentlicht wird.
    Der Berichtuigungsbeschluss lautet lediglich dahingehend, dass "es statt xxx € richtig heißen muss xxx DM."
    Die Serviceeinheit hat auch schon den Berichtigungsbeschluss nebst Ausschlussurteil an den Antragstelelr herausgegeben...

    Muss das Urteil dann nochmal mitveröffentlicht werden:gruebel:?
    Wie würdet ihr vorgehen?

    Dank' Euch!

  • Kann doch mal passieren. Son Richter ist doch auch nur ein Mensch.
    Hier würde ich nochmal veröffentlichen und dabei kenntlich machen, dass es sich um eine berichtigende handelt.

  • Kann doch mal passieren. Son Richter ist doch auch nur ein Mensch.



    klar, darum geht's ja auch nicht, ich habe das lediglich deswegen unterstrichen, weil es bei uns eigentlich Rpfl.-Zust. ist, das Ausschlussurteil zu veröffentlichen - bevor es heißt, dass ich vorher hätte genauer schauen sollen;)...


    Hier würde ich nochmal veröffentlichen und dabei kenntlich machen, dass es sich um eine berichtigende handelt.



    ... also auch das Urteil selbst nochmal neben dem Beschluss?

  • Kann doch mal passieren. Son Richter ist doch auch nur ein Mensch.



    klar, darum geht's ja auch nicht, ich habe das lediglich deswegen unterstrichen, weil es bei uns eigentlich Rpfl.-Zust. ist, das Ausschlussurteil zu veröffentlichen - bevor es heißt, dass ich vorher hätte genauer schauen sollen;)...



    Macht hier die SE


    Hier würde ich nochmal veröffentlichen und dabei kenntlich machen, dass es sich um eine berichtigende handelt.



    ... also auch das Urteil selbst nochmal neben dem Beschluss?[/quote]

    Hier würde ich die Berichtigung gleich mit "einbauen".

  • Kann doch mal passieren. Son Richter ist doch auch nur ein Mensch.



    klar, darum geht's ja auch nicht, ich habe das lediglich deswegen unterstrichen, weil es bei uns eigentlich Rpfl.-Zust. ist, das Ausschlussurteil zu veröffentlichen - bevor es heißt, dass ich vorher hätte genauer schauen sollen;)...



    Kenne ich nicht so.Ich sehe die Akte nach Erlass des Aufgebots und meiner Verfügung (mit Veröffentlichung des Aufgebots) nicht wieder.

    Aber in dem Fall würde ich auch nochmal in der Veröffentlichung klarstellend vermerken, dass es sich um eine Berichtigung handelt und einen Vermerk für den Kostenbeamten machen, dass er die Kosten aus Ansatz lässt.

  • Ich habe nun die erneute VÖ des Ausschlussurteils verfügt, nebst Berichtigungsbeschluss...

    Wichtig erscheint mir, die Kosten der 2. Veröffentlichung wegen unrichtiger Sachbehandlung außer Ansatz zu lassen.



    ... und das ganze dem KB z.K. gegeben mit dem entspr. Hinweis!

    Vielen Dank!

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