Ich hab eine Frage bzw benötige Meinungen zu folgendem Fall:
- Schuldner wird privat zur Zahlung verurteilt und zahlt zunächst nicht.
- Gläubiger pfändet per PfÜB gegenüber einer Bank bei welcher der Schuldner ein Geschäftskonto unterhält, die Bank erklärt, keine Geschäftsbeziehung mit Schuldner (privat) zu haben.
- Schuldner zahlt Gesamtsumme (HF Kosten Zinsen) aus Urteil.
- Gläubiger fordert Schuldner zur Zahlung der Kosten des ersten - erfolglosen nicht fruchtlosen - PfÜbs.
- Schuldner erklärt Gläubiger erhabe bereits alles bezahlt.
- Gläubiger vollstreckt per PfÜB nun gegenüber der "richtigen" Bank des Schuldners die Kosten des ersten PfüBs auf Grundlage des ursprünglichen - jedoch bezahlten - Titels
Und nun die Frage: Sind die Kosten des ersten PfÜBs, der meiner Auffassung nach eine Verdachtspfändung war, als notwendige Kosten nach § 788 anzusehen?
Grüße
Steve1