Ich habe hier im Forum nichts dazu gefunden und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe im Grundbuch in Abt. II eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit. Eintragung erfogte im damaligen schriftlichen Grundbuch. Jedoch fehlt die Unterschrift des Rechtspflegers.
Was habe ich jetzt zu tun?
Unterschrift bei Eintragung fehlt
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klein_steffchen -
26. August 2008 um 15:04
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Wurde das Recht ins maschinelle Grundbuch übernommen und hat seit der Bestellung des Rechts der Eigentümer gewechselt.
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Oder hier - zumindest teilweise passend.
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Das Recht ist wegen der fehlenden Unterschrift nicht entstanden.
Du musst jetzt prüfen, ob der noch nichterledigte (da nicht eingetragen) Antrag von damals auch jetzt noch die Eintragung rechtfertigen, also insbesondere ob zwischenzeitlich ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Wenn das nicht so ist, musst du die Eintragung jetzt machen.
Auf eventuelle schlechtere Ränge wegen womöglicher Ziwscheneintragungen brauchst du nicht zu achten. Besser ein Recht im schlechten Rang, als gar kein Recht.
Mit der Eintragungsnachricht solltest du den Beteiligten erläutern was passiert ist ggf. auf Rangproblem eingehen.
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