hallo,
ich habe ein problem im aufgebotsverfahren & hoffe sehr, dass mir jmd. weiterhelfen kann!
im grundbuch sind als eigentümer eingetragen: x zu 1/2, sowie x und y in erbengemeinschaft zu 1/2. den antrag auf durchführung des aufgebotes hat lediglich x gestellt. ich habe daraufhin dem antragstellervertreter mitgeteilt, dass ich der meinung bin, dass alle eigentümer ( also auch y) den antrag stellen müssen (mit dem hintergedanken: das aufzubietende recht könnte ja inzwischen ein eigentümerrecht geworden sein). der antragstellervertreter stellt sich aber quer & ist der ansicht, dass der antrag von x alleine ausreicht & es keine rechtsgrundlage gibt, nach der ich auch einen antrag sowie die eidestattliche versicherung von y verlangen könnte. ich habe bisher in kommentaren und in juris NICHTS dazu gefunden. kann mir vielleicht trotzdem jmd. weiterhelfen?!
vielen dank schon jetzt.
Aufgebotsantrag
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uschi85 -
1. September 2008 um 09:48
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Thema gabs schon mal...
Dennoch würde mir der Antrag von x reichen : § 744 BGB -
Verschub: Zivilrecht ---> Aufgebotssachen
13
(Mod.) -
Thema gabs schon mal...
Dennoch würde mir der Antrag von x reichen : § 744 BGB
würde mir auch reichen -
Thema gabs schon mal...
Wahrscheinlich meinst Du diesen Thread -
Schau auch mal in diesen Thread (ab #10).
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