Aufgebotsantrag

  • hallo,
    ich habe ein problem im aufgebotsverfahren & hoffe sehr, dass mir jmd. weiterhelfen kann!
    im grundbuch sind als eigentümer eingetragen: x zu 1/2, sowie x und y in erbengemeinschaft zu 1/2. den antrag auf durchführung des aufgebotes hat lediglich x gestellt. ich habe daraufhin dem antragstellervertreter mitgeteilt, dass ich der meinung bin, dass alle eigentümer ( also auch y) den antrag stellen müssen (mit dem hintergedanken: das aufzubietende recht könnte ja inzwischen ein eigentümerrecht geworden sein). der antragstellervertreter stellt sich aber quer & ist der ansicht, dass der antrag von x alleine ausreicht & es keine rechtsgrundlage gibt, nach der ich auch einen antrag sowie die eidestattliche versicherung von y verlangen könnte. ich habe bisher in kommentaren und in juris NICHTS dazu gefunden. kann mir vielleicht trotzdem jmd. weiterhelfen?!
    vielen dank schon jetzt.

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