Verfahren ist eröffnet worden. Der Verwalter teilt nunmehr mit, dass er noch keine Bestallungsurkunde hat. In der Akte liegt aber ein unterschriebenes EB, das u.a. den Erhalt der Bestallungsurkunde quittiert. Da er diese aber nicht hat, muss sie wohl irgendwie verloren gegangen sein. Kann ich denn so ohne weiteres eine neue Bestallungsurkunde ausstellen?
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