Jetzt hab ich den Salat...Werd in dem Verfahren einen ES-Antrag bekommen. Von der Schwester, die das Testament zerrissen hat.
Dann wird diese wohl auch eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, dass ihr von einem Testament nichts bekannt ist. Und da hast Du angesichts der Erklärung des Bruders den Verdacht einer Straftat (§ 156 StGB). Also : Akte an StA