Bürgschaft - vererblich ?

  • Hallo!

    Habe eine Frage zur folgenden Konstellation bei der Bürgschaft:
    Der Hauptschuldner kann nicht leisten, der Bürge stirbt. Wer muss nun leisten? Die Erben des Bürgen? :gruebel:

    Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe! :)

  • Vielen Dank für die schnellen und klärenden Antworten!

    Noch eine Verständnisfrage hätte ich allerdings: Wenn ein Kaufvertrag geschlossen wird und eine Vertragspartei stirbt, dann gilt doch auch
    § 1922 I BGB und die Erben bzw. der Nachlass des Erblassers haftet für die Verbindlichkeiten, oder?

  • Der Erbe des Veräußerers muß die Übereignungsverpflichtung erfüllen und der Erbe des Käufers muß den Kaufpreis bezahlen.

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