Organisatorische Dinge...

  • Als Neuling im Rechtswesen, muss ich unbedingt folgende Frage nach heutigem Schreiben stellen:

    Wozu benötigt die Personalabteilung vor Antritt des Studiums drei Lichtbilder auf der Vorderseite unterschrieben und mit Angabe des Jahres der Aufnahme??? Danach ist von dem Bild doch überhaupt nichts mehr zu erkennen...

    Klärt mich auf :D

  • Dass Datum und Unterschrift vorne rauf sollen, wäre mir auch neu - eigentlich gehört das hinten rauf (falls es vom Personalbogen runterfällt ;) )

  • Auf dem Bild unterschrieben? Keine Ahnung. Warum dreifach; du hast 3 Personalakten. Eine am AG, eine am LG und eine beim OLG

  • Auf dem Bild unterschrieben? Keine Ahnung. Warum dreifach; du hast 3 Personalakten. Eine am AG, eine am LG und eine beim OLG

    Das erklärt die Antwort für die Anzahl der Fotos, danke :)

    Ich zitiere:

    Für die Anlage[...]reichen Sie bitte drei von Ihren auf der Vorderseite unter Angabe des Jahres der Aufnahme unterschriebene Lichtbilder ein (Format: 4,5x6cm).

  • Das ist wirklich komisch - bei mir war's definitiv noch die Rückseite... aber das war vor 3 Jahren ;)
    Frag am besten beim OLG nochmal nach... ;)

  • Das ist wirklich komisch - bei mir war's definitiv noch die Rückseite... aber das war vor 3 Jahren ;)
    Frag am besten beim OLG nochmal nach... ;)

    Ich habe extra noch drei andere Personen drüber lesen lassen :D
    Laut Aussage definitiv auf der Vorderseite.

  • Ich würde trotzdem mal fragen. Für den mittleren mussten wir auch drei einreichen, allerdings musste da nix unterschrieben werden (NDS). Ich könnte mir vorstellen, dass das wirklich vielleicht in Tippfehler ist?! ;)

  • Auf dem Bild unterschrieben? Keine Ahnung. Warum dreifach; du hast 3 Personalakten. Eine am AG, eine am LG und eine beim OLG

    Das erklärt die Antwort für die Anzahl der Fotos, danke :)

    Nicht unbedingt.
    Genau genommen hast du nur eine Personalakte bei der PA-führenden Stelle (JM oder OLG - hängt vom Bundesland ab). Alles andere sind Personalnebenakten und werden mit Kopien der (einen) PA gefüttert bzw. mit den Unterlagen, die während der Zeit (Ausbildung, jedes einzelne Gericht) anfallen. Dabei kann jedes neue Gericht eine neue Personalnebenakte anlegen oder die andere weiterführen oder zusammenführen. Am Besten sehen solche Akten nach mehrfacher Abordnung (am besten noch aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit raus) mit anschließender Versetzung aus - da gibt es dann so einige Personalnebenakten mit Kopien von Kopien und Originalen in den unterschiedlichesten Nebenakten. Aber bisher habe ich gleichwohl immer nur ein Original-Passbild gesehen.

  • Besser hätt ichs auch nicht sagen können.

    Immerhin war die Threadüberschrift vielversprechend , da die Begriffe "Anwärter" u. "Organisation" nicht immer zusammenpassen.:D bzw. :teufel:

  • ich hab mal eine andere frage, möchte aber nicht direkt ein neues thema eröffnen... ;)

    wie läuft das denn nach der vereidigung ab? wird man danach wieder nach hause geschickt oder gehts dann direkt "richtig" los? :)

  • danach geht es nach bad m (wenn du in nrw bist) und da geht es am nächsten tag "richtig" los.

    Bis auf ein wenig Einführung am ersten Tag, wäre alles andere auch eine Illusion. Schließlich bist du zum Lernen da :D

  • in hessen bist beim gericht und hast ja 2 wochen so art schnuppertage beim gericht. da haste an dem tag der vereidigung also auch noch abteilungen die du dir anguckst.

  • ja wie gesagt. vereidigung un dann bist du fertig für den tag.

    wenn die vereidigung auf den letzten tag der woche fällt,dann gehst wieder nach hause und am montag nach bad m.

    wenn nicht,dann fährst du hinterher in die eifel.

  • In NRW richtet sich die Führung der Personalakten nach der AV d. JM vom 29.02.2000 (2051 - Z.9) - JMBl. NRW S.89 -. Nach B. Personalbogen Punkt 1 ist der Personalbogen mit Lichtbild vorzuheften. Das Lichtbild muss auf der Vorderseite mit eigenhändiger Unterschrift und Angabe des Jahres der Aufnahme versehen sein. Die Personalakte wird bei der Einstellungsbehörde (OLG) geführt, beim Land- und Amtsgericht sind Nebenakten der Personalakte. Also drei Bilder. Da soll mal einer sagen, dass nicht alles geregelt ist :)! Allen ein schönes Wochenende! :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Isenburg (23. Juni 2009 um 12:10)

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