HallO!
Habe gleich noch eine Frage: Art. 61 Abs. 3 EGHGB > ich habe einen Antrag, den letzten Gesellschaftsvertrag einzuscannen und im Internet zu verlautbaren. Was muss ich einscannen? Nur den Gesellschaftsvertrag oder den gesamten Sonderband der letzten 10 Jahre?
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