Habe über die Suche nichts gefunden.
Haben in einer Sache vor dem Sozialgericht absiegt. Widerspruchsverfahren war aufgrund BürokratieabbauG nicht möglich, daher sofort Klage.
Wird nun trotzdem die Verfahrensgebühr angerechnet, auch wenn wir für die außergerichtliche Vertretung lediglich BerH erhalten werden?
(Noch ärgerlicher an der ganzen Sache ist, dass nach Gegenstandswert und nicht nach Betragsrahmen abgerechnet wird und eine Erhöhung der Verfahrensgebühr wohl durchgegangen wäre).