Guten Morgen allerseits!
Wie beurteilt Ihr folgenden Fall:
Eine Industriehalle mit angebautem Bürogebäude (darin auch Aufenthalts-räume und Toilettenanlage, welche direkt nur von Einheit 2 zugänglich sind) wird in zwei Teileigentumseinheiten aufgeteilt. In der Trennmauer zwischen den beiden Teileigentumseinheiten befindet sich ein Tor. Damit die Mitarbeiter von Einheit 1 zu den gemeinschaftlichen Aufenthalts- und Toilettenräumen gelangen könnten, müssten diese durch das Tor und ein kurzes Stück über die Einheit 2 gehen. Ist Abgeschlossenheit gegeben?
Bejahendenfalls müsste natürlich noch eine entsprechende Dienstbarkeit für das "Durchgangsrecht" bestellt werden.
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