Zustellung/Rechtsmittelverzicht

  • Bei meinem Problem geht es um den Zeitpunkt der Rechtskraft.

    Es wurde ein Strafbefehl zugestellt. Der Betroffene erklärt schriftlich einen Rechtsmittelverzicht vor Ablauf der Rechtsmittelfrist. Dieses Schreiben ging an einem Sonntag per Nachtbriefkasten ein.

    Eigentlich darf an einem Sonntag keine Rechtskraft eintreten.
    Aber hier handelt es sich um einen Verzicht. Die Meinungen gehen leider weit auseinander. Die einen sagen Rechtskraft am Dienstag und die anderen Rechtskraft am Sonntag.

    Hat jemand eine Idee?

  • Meiner Meinung nach ist die Rechtskraft hier mit Eingang bei Gericht eingetreten. § 43 II StPO bezieht sich ja nur auf die Berechnung einer durch Zustellung in Lauf gesetzten Frist; der Betroffene soll nicht dadurch benachteiligt werden, dass die Zustellung am Wochenende erfolgte und die Frist damit ebenfalls am Wochenende abläuft. Vorliegend hat der Verurteilte aber selbst durch seinen Rechtsmittelverzicht die Rechtskraft herbeigeführt.

  • Die Rechtsmittelfrist darf nicht an einem Sonntag ablaufen, Rechtskraft eintreten darf am Sonntag schon, stimme Kröterich vollumfänglich zu.

  • @ Kröterich und Ganesha :einermein

    Es kommt darauf an, wann der Verzicht in den Herrschaftsbereich des befassten Gerichts gekommen ist. Und beim eingerichteten Nachtbriefkasten kann die Rechtskraft auch am Sonntag eintreten.

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