Sofern und soweit der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss eine unbestreittene Unerhaltsforderung enthält, könnte dieser auf Antrag der Gläubigerpartei als Europäischer Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen bestätigt werden.
Weitere Einzelheiten können der entsprechenden Info des Amtsgerichts Warendorf entnommen werden:
http://www.ag-warendorf.nrw.de/infos/eu/infos/uv/1/euvtvo.pdf