Habe leider nichts passendes gefunden, daher folgender neuer Sachverhalt:
Titel zu Gunsten A aus dem Jahre 2000
Im Jahr 2003 Umschreibung gem. § 727 ZPO auf B, da öffentlich beglaubigte Abtretungserklärung vom 05.01.2003 vorgelegt wird.
2009 beantragt C als Rechtsnachfolger des A (!) auch Titelumschreibung und legt vor die Abtretungserklärung vom 01.01.2003, öffentlich beglaubigt im Jahr 2009.
Hilfe, was nun? Ist die erste RNF-Klausel zu Recht erteilt? Gibts für C noch ein RM?
Danke für Eure Hilfe!
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