VB Antrag ohne Formular nach Abgabe

  • Ich habe die Vordruckabteilung unseres OLG's bereits 1998 !!!!! auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Da haben wir die Mahnsachen abgegeben. Damals bestand kein Grund zur Veranlassung.:mad:

    In der Zwischenzeit wurde 2006 ein Vordruck im PDF Format zur Verfügung gestellt. Allerdings ist dieser Vordruck falsch, was ich im letzten Jahr gleich bemängelt habe.

    Gehört habe ich seitdem nichts mehr. Ich habe bisher keinen kostenlosen Vordruck im Internet gefunden, der richtig ist.

  • @Himmel: was ist denn an dem hier z.B. falsch?: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/m…hren/zp_108.pdf

    wie wäre es dann, wenn du, wenn es schon keinen richtigen gibt, dir einen richtigen bastelst?

    All: ich habe das bisher auch nur so gehört, dass kein FOrmularzwang besteht, also warum druckt ihr nicht eben schnell den VB aus und fertig, anstatt noch großartig Zwischenverfügungen zu schicken.. wir haben zwar noch massig Durchschreibesätze im Keller (da war mal einer zu großzügig beim bestellen), aber das muss ja nicht heißen, dass das bei allen so ist

    m.E. hat der Anwalt recht

    ich würde die genannten Stellen einfach so ausfüllen, als wären (außer den Geb. für VB) keine weiteren Kosten entstanden, Gegner hat nichts gezahlt usw..

  • also warum druckt ihr nicht eben schnell den VB aus und fertig, anstatt noch großartig Zwischenverfügungen zu schicken.. ..



    Weil dieses den Streitgerichten i.d.R. nicht möglich ist, selbst wenn es dasselbe Gericht ist. Da gibt es halt ein Softwareproblem.

  • wieso Softwareproblem? mal abgesehen von der angeblichen Fehlerhaftigkeit der Vordrucke gibts doch genug im Internet.. oder habt ihr keinen Acrobat Reader??

  • Softwareproblem? Verstehe ich auch nicht ganz.
    M. E. braucht der Vordruck noch nicht mal zur Verfügung gestellt werden, da es keinen VB-Vordruckzwang gibt. Es genügt, wenn der RA schriftlich mitteilt, dass er den Erlass einen VB beantragt, (keine) Zahlungen geleistet wurden und welche Zustellart er wünscht. Daraufhin erlässt unser Rpfl. mit dem Vordruck im PC den VB.

  • Vielleicht meinte Erzett, daß das Streitgericht nicht über die Software für das Mahnverfahren verfügt, die beim jeweiligen ZeMa im Einsatz ist.

    (auch wenn das ohne Bedeutung für die Frage sein dürfte, ob der Gläubiger den Vordruck einzureichen hat oder nicht)

  • man braucht doch keine Software des ZEMA??? man muss sich doch einfach nur einen der im INternet bereit gestellten Vordrucke (als WORD oder PDF Datei) runterladen und entsprechend eintragen, ausdrucken fertig..

  • den Nichtvordruckzwang wollen deine Kollegen aber offenbar nicht einsehen..

    ansonsten :zustimm

    Doch, einen gibt es - Himmel1963 ;)

    Eine maschinelle Bearbeitung beim Prozessgericht?
    Wir hatten das Thema allerdings schon mal. Die Vordrucke für das nichtmaschinelle Verfahren gelten als nicht mehr eingeführt und somit kann der RA auch keinen mehr einreichen. Wir haben ja auch keine mehr und müssen diesen Vordruck selbst erstellen.

    :daumenrau

    Vielleicht meinte Erzett, daß das Streitgericht nicht über die Software für das Mahnverfahren verfügt, die beim jeweiligen ZeMa im Einsatz ist.

    (auch wenn das ohne Bedeutung für die Frage sein dürfte, ob der Gläubiger den Vordruck einzureichen hat oder nicht)

    O.k., wenn er das meinte.... :)

  • @Pepsi:

    Dann hätte aber der Rüpfel die Arbeit - und warum soll er sich die machen, wenn der Gläubiger(vertreter) den Vordruck ebenso ausfüllen kann. Du darfst nicht vergessen, wir haben es hier mit Beamten zu tun!:ironie:

  • Da muss ich mich nochmal einklinken:

    Wir haben KEINEN VB-Vordruck in unserem Zivilprozessprogramm. :( Sonst wär das ja alles kein Problem. Ich kann mir den nur selber aus dem Web ziehen und per Hand ausfüllen. Aber das ist nun mal nicht meine Aufgabe, sondern die der Antragsteller.

    Wir sind auch nicht an unser ZEMA angeschlossen und haben auch keinen Zugriff auf die dortigen Daten. Es kommt von dort immer nur ein Aktenausdruck, der meistens auch noch fehlerhaft ist.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • ok, also dann sind wir uns einig, dass kein amtlicher Vordruck einzureichen ist, sondern gegebenenfalls ein selbst ausgedruckter Vordruck..

    dann werde ich mich mal bei den Kollegen schlau machen, wie die das sehen, wer den zu "erstellen" hat.. bis demnächst

    @advocatus: naja wenn ich der beamte wäre, würde ich mich auch weigern.. einer schiebts halt auf den anderen, weil es keine einheitliche VOrschrift gibt

  • Ich lasse den Vordruck grundsätzlich von der Partei erstellen, wenn ein VB gewollt ist. Die Antragstellerseite ist in der Lage, einen solchen ordnungsgemäß auszufüllen und im Rahmen einer ordentlichen Antragstellung ist dies auch mittels des ausgefüllten VB-Vordrucks zu erfüllen. Die Ansicht, eine formlose Antragstellung reicht und ich habe den Vordruck zu erstellen, teile ich ganz und gar nicht - Beamter hin oder her!


  • Meine Frage daher an die hiesigen RA-Kollegen: Wo bekommt ihr die Formulare her?


    die ZEMA Formulare braucht man öfter, daher bestell ich die einfach.

    Ich habe einmal einen Antrag in einem Bundesland stellen müssen mit manuellem Verfahren und habe versucht bei uns im Schreibwarenladen noch eins zu ersteigern, was allerdings nicht geklappt hatte - weil es hier keins mehr gibt.
    Daraufhin hab ich nett einen Schreibwarenladen in der Stadt, in der sich das Antragsgericht befand angerufen und ein Formular per Briefmarken bestellen dürfen. Briefmarke und Bestellschreiben (für ein Formular) hin - Formular zurück.
    Es geht also auch kompliziert :D
    Wobei ich da ziemlich genau differenzieren würde, ob der Antragsteller anwaltlich vertreten wird oder nicht. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir immer einen Lösungsweg finden - egal ob (wie oben) kompliziert oder einfach, also runterladen.

  • Ich will ja keine Werbung machen: Aber diverse Vordruckhersteller für Maschinelle Mahnbescheidsanträge, produzieren auch welche für das nichtmaschinelle Verfahren.

    Man bekommt sogar Blatt 3-5 gesondert ;)

  • Ich will ja keine Werbung machen: Aber diverse Vordruckhersteller für Maschinelle Mahnbescheidsanträge, produzieren auch welche für das nichtmaschinelle Verfahren.

    Man bekommt sogar Blatt 3-5 gesondert ;)

    Na gut, ich hab nur bei 2 Lieferanten gefragt und da gabs nur 100-er Packen. Aber nachdem ich das genau einmal gebraucht hab bisher... Egal

  • So, jetzt noch mal bissl sächsischer Senf von mir dazu:

    Die Mahnbescheidsvordrucke im Durchschreibesatz sind - in Sachsen jedenfalls - vom Gericht kostenfrei bereitzuhalten, dazu gibt es eine entsprechende Anweisung in einem PrOLGS.

    Grüße,

    Der_UdG

  • Eine solche Vorschrift kenne ich für unseren Beritt zwar nicht, aber unser Gericht hat auch noch diverse Restbestände, so dass wir ebenfalls schon mal ein Exemplar zur Verfügung stellen.

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