Schönen guten Nachmittag zusammen!
In einer BerH-Sache war der RA vor 3 Jahren in einer Fam-Sache betr. der Durchführung des schuldrechtl. Versorungsausgleichs tätig, in welcher der AGG einen Teil seiner Betriebsrente abzutreten hatte.
Aktuell wird BerH begehrt für Klärung von Ansprüchen nach dem Tod des geschiedenen AGG, da dieser eine Betriebsrente bezog.
Hättet ihr dabei Probleme gesehen?
Wann ist er nicht mehr als der Verfahrensbevollmächtigter anzusehen, bzw. zählt die Tätigkeit noch zum gerichtl. Verfahren?
Habe irgendwie 2 Jahren im Sinn...
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