Rechtsmittel gegen Beschluss § 850 f ZPO

  • Hallo,
    meine Prüfung ist schon eine Weile her, und jetzt habe ich hier einen Beschluss nach § 850 f ZPO ohne Rechtsmittelbelehrung. Kann mir jemand sagen, ob man Beschwerde einlegen muss, und wielange die Beschwerdefrist ist?
    Danke!!

  • Hallo,
    meine Prüfung ist schon eine Weile her, und jetzt habe ich hier einen Beschluss nach § 850 f ZPO ohne Rechtsmittelbelehrung. Kann mir jemand sagen, ob man Beschwerde einlegen muss, und wielange die Beschwerdefrist ist?
    Danke!!



    Die Frage, ob man "Beschwerde einlegen muss", vermag ich aus Sicht des Vollstreckungsgerichts nicht nachzuvollziehen.

    Eine Rechtsmittelbelehrung ist im ZPO-Verfahren nicht vorgesehen.

    Der passende Rechtsbehelf dürfte § 793 ZPO sein.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Danke. Ich bin Rechtspflegerin am Arbeitsgericht, nicht auf der Zwangsvollstreckungsabteilung. Deshalb sind mir die Rechtsmittel dort nicht mehr wirklich vertraut. Das Zwangsvollstreckungsproblem war kein dienstliches, sondern jemand aus dem Bekanntenkreis hatte dieses Problem. Wie gesagt, danke nochmal.

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