Hallo,
es wird eine Teilfläche verkauft. An dieser Teilfläche werden 3 Dienstbarkeiten bestellt. Wegen der Abgrenzung der Teilfläche wird auf einen Plan verwiesen. In diesem Plan sind auch die Leitungsrechte gekennzeichnet.
Nach erfolgter Vermessung wird das Grundstück als Kauf-und Belastungsgegenstand entsprechend bezeichnet und die Dienstbarkeit erneut bewilligt.
Benötige ich einen neuen Plan wegen des Verlaufes des Leitungsrechte oder genügt der ursprüngliche Plan (Leitungen sind dort auf der noch nicht vermessenen Teilfläche gekennzeichnet)?
Danke für Eure Hilfe.
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