Ich habe eine Grundbuchsache, in der der Berechtigte und der Eigentümer gegensätzliche Anträge stellen. beide sind durch Anwälte vertreten. Einer der Anwälte hat nun auch Kostenantrag gestellt. Geht das? Kann ich die Rechtsanwaltskosten einer der Parteien auferlegen? Und wenn ja, schließt dem ein gewöhnliches Kostenfestsetzungsverfahren an?
Bisher bin ich nur auf § 13a FGG gestoßen, in dem steht, dass das Gericht einer Partei die Kosten auferlegen kann.