Auflassung zwischen Käufer und Verkäufer (ABC Stiftung, vertreten durch A und B).
Vorgelegt wird weiter niederländischer Registerauszug - ohne Unterschrift - betreffend die ABC Stiftung in Amsterdam.
Nach dem niederländischen Registerauszug sind 3 Personen (besturrder) aufgeführt, und zwar mit dem Zusatz: "gezamenlijk bevoegd - met andere bestuurder(s), zei statuten -.
Einige Tage später legt Notar folgende "Notarbescheinigung" vor:
Ich bescheinige aufgrund Einsicht in den beglaubigten niederländischen Registerauszug, dass A und B berechtigt sind, die ABC Stiftung zu vertreten.
In Ordnung???
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