Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe folgende Frage:
    Ab wann ist ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig?

    z.B. VB zugestellt am 27.7., Einspruchfrist läuft bis 10.8. 24 Uhr.
    Ist der VB dann rechtskräftig ab dem 11.8. oder schon am 10.8. 24 Uhr; aber ist dieser Zeitpunkt nicht dann schon wieder der 11.8.?? :gruebel:

    Bitte um Hilfe.
    LG

  • Hm, habe befürchtet, dass ich weiter ausholen muss ;)

    Es geht um eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren und hier um die Zinsen, die ich anmelden kann. (VB ist aus 2001!)
    Gem. § 197 BGB verjähren die bis zur Rechtskraft des Urteils (oder hier VB) aufgelaufenen Zinsen in 30 Jahren.
    D.h. ja wiederum ich kann in der Forderungsanmeldung die im VB titulierten Zinsen bis zur Rechtskraft des VB hineinnehmen. Jetzt ist eben mein Problem bis 10.8. oder 11.8. (siehe Bsp.).
    Ich hatte bis 11.8. (meiner Meinung nach Rechtskraft), da ja bis 10.8. 24 Uhr noch Einspruch hätte eingelegt werden können. Mein Chef ist sich da nicht so sicher...es ist zwar nur ein Tag, aber es ist prinzipiell mal eine klärungsbedürftige Frage.

    Hoffe das reicht zur Erläuterung...

  • ...möchte keine Diskussionen über das Theme "Verjährung von Zinsen" auslösen. Das Thema ist geklärt.
    Es geht mir ausschließlich um die Rechtskraft :)

  • Und tituliert sind die Zinsen bis 10.08., also dem letzten Tag der Einspruchsfrist.

    Die Zinsen ab dem 11.08. unterliegen dann der Verjährung.

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