Nein. Eine Ergänzung bzw. Titelumschreibung ist in dem Fall der Betreuung nicht notwendig. Beim Betreuer handelt es sich nicht um eine Partei kraft Amtes. Dem Schuldner wurde auch nicht die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entzogen mit der Bestellung des Betreuers. Du kannst alles so lassen, wie es ist.
danke