Ich habe hier eine Zivilsache mit Amtsgerichtszuständigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, bei der Beklagte ein türkisches Unternehmen ist. Die zustellungsfähige Anschrift mit Angabe der Rechtsform, der Vertreter der jur. Person usw. liegt mir komplett vor.
Muss ich hier irgend etwas beachten oder genügt die schlichte Nennung der o. g. Angaben im Rubrum?