Ich empfehle zum Thema Ruhendstellung den Umsetzungsleitfaden des Zentralen Kreditausschusses für die Kreditinsitute zum Gesetz zur Reform des Kontoschutzes S. 37 Nr. 13
Hat nur leider keinen Gesetzescharakter
Warte doch erst mal was da drin steht. Schließlich gibt es die Ruhendstellung im Gesetz doch gar nicht. Vielleicht sind ja gute Gedanken dabei.