§ 765 a vs. Insolvenzeröffnung

  • Hey Leute!

    Ich habe da einen verzwickten Sachverhalt...

    Schuldner beantragt die Kontenfreigabe gem. § 765 a ZPO. Ich habe den Antrag abgelehnt und wurde nach eingelegter Beschwerde durch das LG- meiner Meinung nach zu Unrecht- aufgehoben:(.

    Nun liegt mir die Akte zur erneuten Entscheidung vor. In der Akte findet sich jedoch ein Schreiben vom Treuhänder des Schuldners. Dieser teilt mit, dass über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

    Der schuldnerische Antrag wurde 2 Tage vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt noch für die erneute Entscheidung zuständig bin oder ob die sachliche Zuständigkeit nunmehr beim Insolvenzgericht liegt.(§ 89 III pp.)

    Kann mir jemand weiter helfen???

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!