Hinterlegung wenn 2 sich streiten

  • Folgender Fall:


    Im Jahr 2009 wird auf Grund eines Titels bei einer Bank gepfändet. Schuldnerin ist ein Herr X.
    Bank sagt, sie wisse nicht an wen sie nun zahlen soll, weil vor der Pfändung angeblich das Guthaben an eine LTD abgetreten wurde. Direktor der LTd ist Herr X.

    Halte es es zwar für bizarr, aber die Bank zahlt mir nix.

    Bank zahlt Kontoguthaben sodann an die Hinterlegungsstelle.

    Nun möchte ich gerne an das hinterlegte Geld. Mein Titel dürfte ja wohl nicht ausreichend sein im Sinne von § 13 II HO.

    AG zahlt auch nicht aus, da § 13 HO bisher nicht erfüllt ist.
    Zustimmen wird Herr X ja wohl kaum.

    Nun die Frage, gibts da einen Trick? Herrn X als Direktor auf Zustimmung zu verklagen scheint ja wenig sinnvoll, da sowohl die LTd und auch Herr X zahlungsfähig sind. Es laufen bereits Strafverfahren.

  • Da wird dir nichts anderes übrig bleiben.
    Bei Konkurrenz von Abtretung und Pfändung gibt es kein gerichtliches Verteilungsverfahren (§§ 872 ff ZPO).

    Auch der Weg, das abgetretene Guthaben zu pfänden, ist verschlossen:
    a) der Titel lautet gegen X; Abtretungsgläubiger ist die Ltd., nicht X. Die Rolle von X im Gefüge der Ltd. ist unmaßgeblich.
    b) durch die Hinterlegung hat die Bank befreiend geleistet (§ 378 BGB) bzw. kann mit der Schmalspurversion des § 379 BGB über die Runden kommen. Die Bank hatte ein Hinterlegungsrecht (§ 372 BGB), so dass die bezeichneten Folgen eingetreten sind. Es besteht also gar kein Anspruch mehr gegen die Bank.
    c) wäre X der Abtretungsgläubiger, könnte man seine Rechte an der Hinterlegungsmasse pfänden und überweisen lassen und dann die Auszahlung an sich beantragen. Aber dieser Fall ist ja nicht gegeben.
    Ich kenne mich mit Ltd. nicht aus, aber wende ich auf sie die für die GmbH geltenden Regeln an vergleichend an, kann ich auch nicht konstruieren, dass die Ltd und X identisch sind.

  • [FONT=&quot]Die Freigabeklage ist sicher sinnvoll, da es sich nicht um eine Leistungsklage handelt. Das Freigabeurteil ersetzt die Freigabeerklärung. Es kommt natürlich schon darauf an, wie hoch der hinterlegte Betrag ist.
    Es könnte aber auch geprüft werden, ob die Abtretung anfechtbar ist und nach der Anfechtung der Hinterlegungsrund entfiele und die befreiende Wirkung der Hinterlegung entfiele.

    [/FONT]

  • naja, es geht um ca 2.000 €. Ob sich da ein gerichtliches Verfahren lohnt, wohl kaum. Verfahrenskosten bekommt man vom Gegner nie wieder, da EV abgegeben. X und LTd haben EV abgegeben.

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