Folgender Fall:
Im Jahr 2009 wird auf Grund eines Titels bei einer Bank gepfändet. Schuldnerin ist ein Herr X.
Bank sagt, sie wisse nicht an wen sie nun zahlen soll, weil vor der Pfändung angeblich das Guthaben an eine LTD abgetreten wurde. Direktor der LTd ist Herr X.
Halte es es zwar für bizarr, aber die Bank zahlt mir nix.
Bank zahlt Kontoguthaben sodann an die Hinterlegungsstelle.
Nun möchte ich gerne an das hinterlegte Geld. Mein Titel dürfte ja wohl nicht ausreichend sein im Sinne von § 13 II HO.
AG zahlt auch nicht aus, da § 13 HO bisher nicht erfüllt ist.
Zustimmen wird Herr X ja wohl kaum.
Nun die Frage, gibts da einen Trick? Herrn X als Direktor auf Zustimmung zu verklagen scheint ja wenig sinnvoll, da sowohl die LTd und auch Herr X zahlungsfähig sind. Es laufen bereits Strafverfahren.