Vormundswechsel Schlussrechnung

  • Hallo.

    ich habe hier einen Vormund/Pfleger entlassen und einen neuen bestellt (schon vor längerer Zeit).

    Der neue Pfleger und der Minderjährige haben den Aufenthalt in einem anderen Gerichtsbezirk und das andere Gericht hat bereits die Übernahmebereitschaft angezeigt. Nun habe ich jedoch mehrfach von dem alten Vormund die Bestallung und die Schlussrechnung angefordert. Dieser reagierte auf keine Schreiben.

    Nun habe ich im letzten Schreiben die Möglichkeit eines Zwangsgeldes aufgezeigt. Auch das interessiert diesen nicht, da er amtsbekannt pfandlos ist.

    Das Problem ist ja nun, ich muss das Verfahren ja bald abgeben, da die Entfernung schon etwas größer ist.

    Wie würdet ihr hier verfahren? Hat es eurer Meinung nach einen Sinn, einem amtsbekannt pfandlosen ein Zwangsgeld aufzuerlegen? Wie komme ich an die Urkunde und die Schlussrechnung?

    Bin am überlegen einen Vermerk zu machen, dass ein Zwangsgeld unzweckmäßig erscheint, da ein Erfolg nicht zu erwarten ist und von einer weiteren Anforderung abgesehen wird und dann das Verfahren abzugeben. Ich will ja nicht, dass ein Kollege dann da auf einmal die Arbeit hat.

    Bin für Vorschläge dankbar :)

  • Hallöle...würde ich wohl auch so machen. Habe allerdings bezüglich der Schlusskostenrechnung n bissle Bauchweh, weil du dann ja so gar nicht kontrollieren kannst, was dein Heinz so getrieben hat. :( Aber mir fällt da spontan auch nur Zwangsgeld ein...und über das kann man ja (soweit ich weiß) nicht mal mit nem Haftbefehl drohen...oder? :oops::confused:

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