Nicht gezahlte, aber festgesetzte Gerichtskosten

  • Was tun sprach Zeus...

    KlPB stellt KFA und beantragt "alle weiter gezahlten Gerichtskosten" mit festzusetzen. Die Gerichtskostenrechnung hat sein Mandant bekommen, der PB bekommt die nicht zu sehen. Leider bezahlt der Kläger die Rechnung nicht, was der Akte so nicht zu entnehmen ist (und da keine Vorschusspflicht besteht, hat das Verfahren seinen Lauf genommen).
    Im KFB werden die außergerichtlichen Kosten und die (vermeintlich gezahlten) Gerichtskosten gegen den Beklagten festgesetzt, dieser zahlt auch brav.
    9 Monate gehen ins Land und die Landeskasse fragt nunmehr (letzte Woche) nach den Gerichtskosten :gruebel: und siehe da (siehe oben), nix wurde gezahlt... Der PB hat die Gesamtsumme entgegengenommen (der wusste ja auch nichts von der Nichtzahlung) und mit anderen Forderungen verrechnet.

    Was nun? KFB von Amts wegen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigen, dem Beklagten die Kosten per Rechnung als Entscheidungsschuldner aufbrummen und ihn zusehen lassen, wie er das Geld vom Anwalt wiederkriegt (denn nach dem neuen KFB hat er ja zuviel bezahlt)?
    Die Kosten per Kostenrechnung vom Anwalt erfordern?
    Oder abwarten, ob die Landeskasse den Betrag in Raten vom Kläger beigetrieben bekommt (die Info habe ich justament bekommen, dass da heute eine Zahlung eingegangen ist)? Wäre wohl die einfachste Lösung (und damit sehr angenehm), aber wären die anderen Vorgehensweisen rechtlich auch haltbar?

    Danke schon mal für Euer Hirnschmalz:)

  • Was nun? KFB von Amts wegen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigen, dem Beklagten die Kosten per Rechnung als Entscheidungsschuldner aufbrummen und ihn zusehen lassen, wie er das Geld vom Anwalt wiederkriegt (denn nach dem neuen KFB hat er ja zuviel bezahlt)?
    Die Kosten per Kostenrechnung vom Anwalt erfordern?

    Wieso denn vom Anwalt? Der KfB lautete ja wohl auf dessen Mandanten, und wenn der nun Geld eingestrichen hat (und das hat er, auch wenn der Anwalt die Zahlungen über sein Konto empfangen und aufgrund anderer Forderungen gegen seinen Mandanten verrechnet hat), dann ist auch alleine der Mandant derjenige, der was zurückzuzahlen hat. Und er kriegt auch richtigerweise nix von seinem Anwalt wieder, der darf nämlich die Aufrechnung erklären.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Auf jeden Fall die Lehre daraus ziehen: Wenn Gerichtskosten festgesetzt werden sollen, die zum Soll gestellt wurden, muss vorher abgeklärt werden, ob die Sollstellung auch tatsächlich bezahlt wurde. Der Satz "Sollstellungen gelten als bezahlt", der manchen vielleicht im Kopf herumspukt, betraf nur die Lösungen von Aufgaben im Kostenrecht, in der Praxis muss man das tatsächlich prüfen.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Also: Der KFB ist rechtskräftig. Es ist daher keine Änderung mehr möglich. § 319 ZPO ist nicht möglich, weil die Gerichtskosten bewusst mit festgesetzt wurden. Dass der KFB unrichtig ist, damit muss man leben. Grundsätzlich würde ich darauf warten, ob die Justizkasse die Gerichtskosten beigetrieben bekommt. Probleme treten erst dann auf, wenn hier der Beklagte wegen der Zahlung der Gerichtskosten in Anspruch genommen wird. Für diesen Fall würde ich eine Rückfestsetzung aufgrund der geänderten Gerichtskostenrechnung vorschlagen. Kleiner Tipp für die Zukunft: Vor der Festsetzung die Gerichtskosten vom Kostenbeamten prüfen und abrechnen lassen auch wenn die Vorschusskostenrechnung schon draußen ist. Aber sowas merkt man sich...

  • Jo danke für die Tipps.

    Bis letztes Jahr bekamen wir auch immer eine Zahlungsanzeige der LK, schön in blau, das sah man sofort.

    Seit es die nicht mehr gibt, haben die Geschäftsstellen die Anweisung, nur vorzulegen, wenn die Gerichtskosten gezahlt sind. Klappt mittlerweile auch gut, nur der "Problem-KFB" ist in der Übergangszeit durchgerutscht.

    Frohes Schaffen!

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