Was tun sprach Zeus...
KlPB stellt KFA und beantragt "alle weiter gezahlten Gerichtskosten" mit festzusetzen. Die Gerichtskostenrechnung hat sein Mandant bekommen, der PB bekommt die nicht zu sehen. Leider bezahlt der Kläger die Rechnung nicht, was der Akte so nicht zu entnehmen ist (und da keine Vorschusspflicht besteht, hat das Verfahren seinen Lauf genommen).
Im KFB werden die außergerichtlichen Kosten und die (vermeintlich gezahlten) Gerichtskosten gegen den Beklagten festgesetzt, dieser zahlt auch brav.
9 Monate gehen ins Land und die Landeskasse fragt nunmehr (letzte Woche) nach den Gerichtskosten und siehe da (siehe oben), nix wurde gezahlt... Der PB hat die Gesamtsumme entgegengenommen (der wusste ja auch nichts von der Nichtzahlung) und mit anderen Forderungen verrechnet.
Was nun? KFB von Amts wegen wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigen, dem Beklagten die Kosten per Rechnung als Entscheidungsschuldner aufbrummen und ihn zusehen lassen, wie er das Geld vom Anwalt wiederkriegt (denn nach dem neuen KFB hat er ja zuviel bezahlt)?
Die Kosten per Kostenrechnung vom Anwalt erfordern?
Oder abwarten, ob die Landeskasse den Betrag in Raten vom Kläger beigetrieben bekommt (die Info habe ich justament bekommen, dass da heute eine Zahlung eingegangen ist)? Wäre wohl die einfachste Lösung (und damit sehr angenehm), aber wären die anderen Vorgehensweisen rechtlich auch haltbar?
Danke schon mal für Euer Hirnschmalz:)