In der TE steht, dass die 21 Sondernutzungsrechte an den Stellplätzen allesamt der WE 1 zugeordnet sind. Im Grundbuch finden sich zahlreiche notariell burkundete Übertragungen auf andere WE's, ohne dass die TE zuvor geändert wurde.
Hätte die TE nicht vorab geändert werden müssen, um derartige Übertragungen zu ermöglichen?