Hallo!
Kann mir jemand weiterhelfen?
Angeblicher Vater und Mutter (waren verheiratet) sind verstorben. Für das Kind ist das Jugendamt zum Vormund bestellt. Von den Leichen, dem Kind und dem in Frage kommenden Vater wurden Proben entnommen und festgestellt, dass der Verstorbene nicht der Vater ist.
Aus dem Gutachten ist ersichtlich, dass der weiter in Frage kommende Mann der Vater ist, der auch schon die Vaterschaft anerkannt hat.
Nunmehr möchte das Jugendamt, dass das Fam.-gericht die Zustimmung der Kindesmutter zur Vaterschaftsanerkennung ersetzt.
1. Geht das überhaupt? M.E. ist dies nur durch ein gerichtliches Feststellungverfahren möglich (Leider ist im Beschluss nur festgehalten, dass der angebliche Vater nicht der Vater ist; nicht auch, dass der in Frage kommende Mann der Vater ist -> nur in den Gründen erwähnt).
2. Wenn ja: Ist der Richter oder der Rechtspfleger zuständig?
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